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Ingo Wellenreuther
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Frage von Kai S. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Kai S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

ein Thema, das meiner Meinung nach in der hochemotionalisierten Diskussion über die Bekämpfung von Kinderpornographie zu sehr unter den Tisch gekehrt wird, ist das Schicksal unschuldiger Menschen, die zu Unrecht des Besitzes oder der Verbreitung von Kinderpornographie verdächtigt werden. So sind beispielsweise Fälle bekannt, in denen aufgrund von Fehlern bei der Übermittlung von IP-Adressen unschuldige Menschen ins Visier der Fahnder gerieten. Hausdurchsuchungen wurden durchgeführt, sämtliche privaten und dienstlichen Computer und Speichermedien beschlagnahmt und auf Diskretion keinerlei Rücksicht genommen. Für die betroffenen bedeutet dies im Allgemeinen eine Stigmatisierung, damit verbunden Verlust des Arbeitsplatzes, gesellschaftliche Ausgrenzung und häufig auch Verlust des Partners und der Familie und schwere psychische Folgen. Stellt sich heraus, dass der Verdacht unbegründet war, wird das Verfahren eingestellt und der Betroffene, dessen Leben in Trümmern liegt, wird sich selbst überlassen.
Was soll und was kann Ihrer Meinung nach der Staat mit einem solchen Justizopfer tun? Halten Sie es für gerechtfertigt, im Kampf gegen Kinderponographie solche Opfer einfach in Kauf zu nehmen, oder soll sich um die Rehabilitation dieser Menschen gekümmert werden und diese eine Wiedergutmachung erhalten? Wenn ja, wie könnte Ihrer Meinung nach eine solche Rehabilitation und Wiedergutmachung gestaltet sein?

Viele Grüße

Kai Stöß

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stöß,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mir persönlich sind keine der von Ihnen beschriebenen Fälle bekannt. Zur Einleitung von Ermittlungsverfahren ist die Staatsanwaltschaft unter den gesetzlich verankerten Voraussetzungen verpflichtet.

Unabhängig davon ist jede zu Unrecht erfolgte Verdächtigung oder sogar Verurteilung höchst bedauerlich und wenn es auch nur Einzelfälle in unserem hochentwickelten Rechtsstaat sind, ist jeder Fall einer zu viel.

Erfolgte eine Haft zu Unrecht, gibt es in Deutschland gesetzliche Regelungen, wonach der materielle und in einem gewissen Umfang auch der immaterielle Schaden ersetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB

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