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Ingo Wellenreuther
CDU
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Frage von Christian S. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Christian S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

anlässlich der Veranstaltung der "Intel Friday Night Games" Anfang Juni 2009 in der Schwarzwaldhalle in Karlsruhe diskutieren zur Zeit lokale Politker und Parteien in Ihrem Wahlkreis das Thema der sogenannten "Killer-Spieler".

Gerade innerhalb der Karlsruher CDU gibt es unterschiedliche Meinungen dazu, ob die Stadt eingreifen und diese Veranstaltung verhindern soll. Wie stehen Sie zu diese Frage?

Finden Sie nicht auch, dass die Stadtverwaltung in der Einschränkung der Bürgerrechte zu weit gehen würde, wenn Sie eine Veranstaltung verbieten würde, in der junge Menschen in einem sportlichen Wettkampf gegeneinander antreten?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schwarz,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wie Sie sicher bereits wissen, hat Turtle Entertainment am 26. Mai 2009 die für den 5. Juni 2009 in Karlsruhe geplante Veranstaltung abgesagt. Ich hatte mich dafür eingesetzt, dass die Veranstaltung nicht in Karlsruhe stattfindet, weil hierbei insbesondere „Counterstrike“ gespielt worden wäre und der Veranstalter nicht zu einem Verzicht auf dieses Spiel bereit war. Die Party wäre eine gigantische öffentliche Vorführung und Verharmlosung von Computer“spielen“ gewesen, bei denen es darum geht, Gegner virtuell zu töten. Daher bin ich erleichtert über diese Entwicklung.

Die Kritiker dieser Absage unterstellen nun, man hätte sich nicht ausreichend über die Art und Weise und den Ablauf derartiger Veranstaltungen informiert. Ich kann das für meinen Fall eindeutig zurückweisen, denn ich hab mir ein umfassendes Bild gemacht. Dies ist z. B. über www.youtube.de leicht möglich, wo beispielsweise die „Highlights“ der Counterstrike Begegnung TBH vs. Team Alternate des Intel Friday Night Games in Stuttgart vom 09. Mai 2008 gezeigt werden.

Es geht in dem Spiel darum, möglichst viele Gegner möglichst schnell auszuschalten, sehr „effektiv“ gelingt dies mit Kopfschüssen. „Erfolgreiche“ Tötungen werden mit Sätzen wie z. B. „Spieler XY macht auch noch einen weg, mit einem Kopfschuss“ kommentiert, das Publikum bejubelt besonders „gelungene“ Aktionen und feuert ihre Teams an. Kann man solch virtuelles Töten – so wie Sie in Ihrer Frage – als „sportlichen Wettkampf“ bezeichnen? Ich halte solche „Spiele“ für stil- und geschmacklos sowie mit meinem Werteverständnis und moralischem Empfinden für unvereinbar. Geschicklichkeit, Taktik und Strategie kann man – auch im Wettkampf – gleichermaßen bei anderen Computerspielen und auf vollkommen andere Art und Weise testen.

Die entscheidende Frage im konkreten Fall in Karlsruhe war für mich, ob eine Kommune unkritisch eine Plattform für Computer“spiele“ bieten darf, in denen es darum geht, Gegner (virtuell) zu töten. Ich meine, dass es andere Städte, die eine Veranstaltung mit solchem Inhalt nicht zugelassen haben, richtig gemacht haben. Gerade nach dem Amoklauf von Winnenden dürfen wir nicht einfach so weitermachen wie bisher. Wir müssen sensibel sein für Entwicklungen in unserer Gesellschaft hin zu Verrohungen und dürfen diese nicht mehr länger akzeptieren.

Von diesem konkreten Fall unabhängig ist die – ebenfalls zu diskutierende – Frage eines Verbots von so genannten Killerspielen und es ist sicherlich auch etwas anderes, was Menschen zu Hause in ihren eigenen vier Wänden machen, auch wenn man es durchaus kritisch sehen kann, wenn junge Menschen stunden- oder nächtelang in ihrem Zimmer „Krieg spielen“. Es geht auch überhaupt nicht darum, pauschal unsere Jugend oder Computerspieler zu verurteilen. Es ist doch selbstverständlich, dass es viele gibt, die derartige Computerspiele spielen und im wirklichen Leben sich vollkommen gewaltfrei verhalten.

Hier ging es darum, ob der Gemeinderat, der Verantwortung für unser gesellschaftliches Zusammenleben trägt, in seinem Entscheidungsbereich zulassen kann, dass öffentliche Räume für solche „Killerspielparties“ genutzt werden.

Grundsätzlich gibt es in diesem Zusammenhang keine rechtlichen Probleme. Die Stadt hätte im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit ganz einfach den Vertrag zur Vermietung der städtischen Hallen für die Veranstaltung nicht abschließen können. Eine Kommune sollte nicht unsensibel Bedenken wegwischen und allein den Profit sehen, der mit einer derartigen Veranstaltung zu erzielen ist.

Nun wurde das Argument genannt, dieses Treffen könnte dazu genutzt werden, um über die Gefahren derartiger Spiele aufzuklären. Dieses Argument als Rechtfertigung für die Durchführung der Veranstaltung zieht meines Erachtens überhaupt nicht. Denn es ist doch klar: für eine derartige Aufklärungskampagne braucht man das Computerspieltreffen nicht. Eine Aufklärungsveranstaltung über die Gefahren solcher Computerspiele, aber auch über die – meines Erachtens nicht zu unterschätzende – Gefahr der Computersucht, kann vollkommen unabhängig von dem Treffen durchgeführt werden. Ich begrüße und unterstützte daher die von der Stadt Karlsruhe angekündigte entsprechende Informationsoffensive, die unabhängig von der Absage der Veranstaltung in Karlsruhe durchgeführt werden soll.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther MdB

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