Frage an Ingo Schmitt von Monika W. bezüglich Jugend
Frage mich was haben hartz 4 kinder von der kindergelderhöhung da die eltern es ja eh auf die hartz4 leistungen angerechnet bekommen und daher haben die kinder eh nichts davon.Wenn das nicht währe würde es auch weniger arme kinder in deutschland geben .Fände es gerecht wenn mann den kindern auch ihr kindergeld lassen würde da es ihnen normalerweise ja zusteht.
Sehr geehrte Frau Winands,
für Ihre Frage vom 18. März 2009 bedanke ich mich und nehme hierzu wie folgt Stellung:
Auch ich vertrete die Auffassung, dass alle Kinder die gleichen Chancen haben sollten. Die Stärkung der Familie und die Förderung des privaten Haushalts als Feld für neue Beschäftigungsmöglichkeiten hat für die Union hohe Priorität.
Am 4. Dezember 2008 hat der Bundestag dazu das Familienleistungsgesetz verabschiedet. Familien in unterschiedlichen Lebenssituationen und mit unterschiedlichen Bedürfnissen werden dadurch gefördert und steuerlich entlastet. Die Entlastungen sind bereits ab 1. Januar 2009 wirksam geworden.
Das Maßnahmepaket sieht eine monatliche Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind um jeweils 10 € von 154 € auf 164 € vor. Für das dritte sowie für jedes weitere Kind sollen Eltern je 16 € mehr erhalten, also künftig 170 € beziehungsweise 195 €. Zur Umsetzung des Existenzminimumberichts wird der Kinderfreibetrag für jedes Kind von 3.648 € um 216 € auf 3.864 € erhöht. Insgesamt werden somit die Freibeträge für jedes Kind von 5.808 € auf 6.024 € erhöht.
Zu Ihrer Auffassung, dass die Anhebung des Kindergeldes bei den Familien nicht wirksam werde, die Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und XII) erhalten, ist zu berücksichtigen, dass das Kindergeld zuletzt in 2002 erhöht worden ist und seit dem die Lebenshaltungskosten um zwölf Prozent gestiegen sind. Dagegen sind die Regelleistungen für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld seit Inkrafttreten des SGB II regelmäßig erhöht worden. Wer hinsichtlich der Regelleistung weitere Erhöhungen fordert – sind diese auch noch so gut gemeint - muss immer berücksichtigen, dass sie auch von Familien mit begrenztem Arbeitseinkommen über Steuern und Abgaben finanziert werden müssen. Schon heute bekommen Kinder in ALG-II-Bedarfsgemeinschaften je nach Alter zwischen 60 und 80 Prozent des Regelsatzes. Einen Anspruch auf sogenannten Mehrbedarf für Alleinerziehende gibt es ebenfalls. In vielen Kommunen gibt es zudem zusätzliche Vergünstigungen bei Eintrittsgeldern oder sonstigen Gebühren. Neben der Absicherung des gesamten Lebensunterhalts der Kinder werden außerdem Wohn- und Heizkosten für die Kinder durch den Steuerzahler finanziert. Diese bereits bestehenden umfangreichen Leistungen sind richtig und müssen auch so sein. Das Kindergeld soll aber gerade den Familien mit Kindern helfen, die sonst keine Unterstützung bei der Finanzierung des Lebensunterhalts ihrer Kinder bekommen.
Ich möchte zudem darauf hinweisen, dass in dem beschlossenen Gesetz an die Kinder und Jugendlichen aus Familien, die auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder dem SGB XII angewiesen sind, gedacht wird. Danach erhalten diese bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 jeweils zum Schuljahresbeginn einen zusätzlichen Betrag von 100 € zur Anschaffung von Schulmaterialien.
Weitere Forderungen der Union, das Schulbedarfspaket auch über die zehnte Jahrgangsstufe hinaus auszuweiten, die Schüler an allgemeinbildenden und an berufsbildenden Schulen gleichermaßen zu fördern sowie neben Hartz IV-Empfängern auch Familien mit geringen Einkommen zu berücksichtigen, hat die SPD nicht mitgetragen. Die Maßnahme war mit den Sozialdemokraten bereits fest vereinbart, ist jedoch kurz vor Verabschiedung des Gesetzes wieder aufgekündigt worden. Die Union hätte die Ausweitung des Schulbedarfspakets mit einem Ausgabevolumen von insgesamt rd. 136 Mio. € getragen und hatte hierzu im Rahmen der 2. und 3. Lesung einen Entschließungsantrag vorgeschlagen, der leider von den Sozialdemokraten zurückgewiesen wurde. Mit diesem Entschließungsantrag wollte die Union die Bundesregierung bitten, neben der Ausweitung der steuerlichen Freistellung von Arbeitgeberleistungen für die Kinderbetreuung auch noch einmal die Ausweitung des Schulbedarfspaketes zu prüfen und zwar eben gerade auch im Hinblick auf eine Ausdehnung auf Schülerinnen und Schüler, die berufsbildende Schulen besuchen sowie auf Kinder von Familien, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Das Verhalten der Sozialdemokraten zeigt, dass es unserem Koalitionspartner offenbar nicht darum geht, Menschen mit unterschiedlichen Einkommensverhältnissen zu stärken.
Wir werden auch in Zukunft an dem Ziel der Stärkung der Familie festhalten! Ich hoffe, Ihnen mit vorstehenden Erläuterungen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ingo Schmitt, MdB