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Ingo Schmitt
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Frage von Martin W. •

Frage an Ingo Schmitt von Martin W. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Schmitt,

ich habe heute in den Medien vom Entwurf der neuen KFZ-Steuer erfahren. Mit einiger Verwunderung musste ich die Analysen der Medien lesen / hören.

Wie es den Anschein macht, ist die Neuregelung der KFZ-Steuer gerade für große, schwere, leistungsstarke Fahrzeuge von großem Vorteil. In mehren Medien wurde heute der Audi Q7 als Beispiel herangezogen. Nach Berichten sinkt für ein solches Fahrzeug die Steuer um ca. 300€ im Jahr. Eigene Recherchen konnte ich leider nicht durchführen und vertraue dem Inhalt der unterschiedlichen Medienberichten.

Für mich ist unverständlich - warum es notwendig ist, dass ein Fahrzeug wie ein Q7 bei der KFZ-Steuer entlastet wird? Sicher können Sie jetzt das Argument anbringen, dass ein Q7, bezogen auf den Quotienten von Gewicht und Verbrauch ein sparsames Auto sei. Jedoch können solche relativen Bezugsgrößen mit Absolutwerten nicht verglichen werden.
Kann es im Sinne der Umwelt sein, dass ein Fahrzeug, dass innerorts 14 l/100 km verbraucht, mit weniger KFZ-Steuer belastet wird?
Sicherlich soll jeder die Freiheit haben ein solches Fahrzeug zu fahren, mir liegt es absolut fern leistungsstarke Fahrzeuge zu verteufeln. Ich verstehe nur die Logik hinter diesem Gesetzentwurf nicht.

Ich bezweifel, dass unserer Autoindustrie von einer solchen Steuer langfristig profitieren wird.

Ich möchte Sie daher bitten, mir Ihre Sicht zum Thema KFZ-Steuerreform darzulegen. Welche Argumente würden Sie anbringen, um mich von der KFZ-Steuerreform zu überzeugen?

Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort!
Freundliche Grüße
Martin Witte

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Witte,

für Ihre Frage vom 22. Januar 2009 bedanke ich mich und nehme hierzu wie folgt Stellung:

Die große Koalition hat sich am Dienstag, den 27. Januar 2009, über die künftige Kfz-Steuer im Kabinett geeinigt. Die Kfz-Steuer wird am 1. Juli 2009 - als Teil des Konjunkturpakets II - in Kraft treten. Die Steuer soll nicht mehr nur nach Hubraum, sondern auch nach Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) bemessen werden - und zwar ohne Vorteile für großmotorige Fahrzeuge! Die Reform gilt allerdings nur für Neuwagen. Bestandsfahrzeuge werden weiterhin nach derzeit geltendem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt. Sie werden ab 2013 in die Systematik der Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes übergeführt.

Ursprünglich sah ein Reformvorschlag vor, dass die Hubraumbesteuerung bei 50 Euro für Benzin- und 300 Euro für Dieselfahrzeuge gedeckelt werden sollte. Ihre Annahme war daher richtig, dass in diesem Fall für einige große und klimaschädliche Fahrzeuge die Steuer nicht gestiegen, sondern gesunken wäre. Der Besitzer eines Audi Q7-Quattro-Geländewagens hätte sich demnach über nahezu 300 Euro Ersparnis freuen können. Die Debatte darüber hat gezeigt, dass dieser Vorschlag nicht zeitgemäß gewesen wäre.

Der nachgebesserte und umweltorientierte Kompromiss sieht vor, dass die Deckelung entfällt. Nach einem Freibetrag für alle Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß bis 120 Gramm sollen für höhere Emissionen je Gramm zwei Euro Steuer gezahlt werden. Die Hubraumbesteuerung sieht einen Sockelbetrag von zwei Euro je 100 Kubikzentimeter für Benzin-Fahrzeuge und von 9,50 Euro für Diesel-Autos vor. Dies ist in erster Linie eine wichtige Maßnahme zum Schutze des Klimas, die im Einklang steht mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2-Emissionen.

Zur Erzielung einer ökologischen Lenkungswirkung halte ich die gefundene Lösung für sachgerecht. Ich hoffe, Ihnen mit vorstehenden Erläuterungen weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ingo Schmitt, MdB