Frage an Ingo Schmitt von Markus K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Schmitt
Der Verkehrsminister ruft dazu auf mit dem Rad zur Arbeit zu fahren.
In den Medien heißt es, dass sich die Deutschen zu wenig bewegen.
Der Umweltaspekt z.B. Feinstaubdiskussion, Spritpreise und der Klimawandel sprechen auch für das Fahrrad.
Aber wer gibt sich schon gerne in Gefahr?
Sind Sie schon mal als Radfahrer, von einem KFZ mit Tempo 100 und einem Seitenabstand von nur 50 cm überholt worden?
Ob nun Profi-, Hobbyfahrer oder Kinder mit dem Rad unterwegs sind, alle haben was gemeinsam, keine Knautschzone! Nicht jedem Kraftfahrzeugfahrer in der BRD scheint dies bewusst zu sein. Geschweige dem, das der Mindestabstand beim Überholen 1,5m betragen muss.
Wie wäre es bei zu geringen Abständen, mit drastischen Geldstrafen?
Bei anderen Verkehrsvergehen sind die Strafen vor kurzem erhöht worden!
Warum nicht auch dafür?
Der Radfahrer wird akzeptiert wenn er bei Olympia für Deutschland kämpft, wird er aber auf Deutschlands Straßen geschützt?
Sind Radwege sicher?
- Es sind Fußgänger möglicherweise mit Hund, Inliner oder Traktoren darauf unterwegs. Sogesehn ist ein Radweg eher ein Mischweg!
- Der Radfahrer ist nicht im Blickfeld der Kraftfahrtzeuge und wird beim Abbiegen zu spät gesehen!
- An Hof Ausfahrten und Abzweigungen wird der Radfahrer durch Zäune und Hecken verdeckt, ein flüssiges vorwärts kommen ist nicht möglich!
Fährt aber ein Radfahrer auf der Straße weil er den Gefahren der Radwege entgehen will, verliert er die Rechtssicherheit wegen der Radwegbenutzungspflicht.
Jedoch behauptet Herr Ulrich Kasparick Bundesv.:
„Wir haben in Deutschland keine Radwegbenutzungspflicht“
Am Straßenverkehr nehmen wir alle teil, mit Fahrzeug oder als Fußgänger darum geht dieses Thema jeden an.
Ob Sportlicher-, Normaler- Radfahrer oder Kinder, diese gilt es alle zu schützen und nicht auf Radwege zu schicken die gefährlich sind.
Erst dann kann es wirklich sorgenfrei heißen „Deutschland bewegt sich“.
Wie gedenken Sie diesen Problemen zu begegnen?
Mit freundlichen Grüßen
M. Klein
Sehr geehrter Herr Klein,
vielen Dank für Ihre Frage vom 16. August 2008 auf der Internetplattform abgeordnetenwatch.de. Gern möchte ich Ihrem Anliegen mit einer Stellungnahme nachkommen.
Fahrradfahren erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Die Förderung des Fahrradverkehrs gewinnt in der Verkehrspolitik immer mehr an Bedeutung, denn gerade im innerstädtischen Bereich ist vermehrt ein Umstieg auf das Fahrrad zu verzeichnen. Grund hierfür sind die vielen Vorteile des Radfahrens. So ermöglichen beispielsweise knapper Parkraum und verstopfte Straßen Zeitvorteile bei Nutzung des Fahrrads. Von großer Bedeutung sind aber die Nebeneffekte, denn Fahrradfahren ist gesund, macht Spaß und ist umweltfreundlich. So ist es nicht verwunderlich, dass auch der Fahrradtourismus in Deutschland seit Jahren stetig anwächst. Das Fahrrad ist in den letzten Jahren zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor herangewachsen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die zunehmende Attraktivität dieser umweltfreundlichen und zugleich klima-schonenden Art der Fortbewegung und setzt sich daher auch weiterhin konsequent für die Stärkung des Radverkehrs ein. Im Bundeshaushalt 2008 wurden für den Radwegeausbau knapp 87 Mio. Euro bereitgestellt. Allein 80 Mio. Euro gehen davon in den Ausbau von Radwegen an Bundesfernstraßen - eine wichtige Investition für die Sicherheit der Radfahrer im Straßenverkehr. Denn meiner Meinung nach machen Radwege das Fahrradfahren - trotz der sicherlich auch hier bestehenden Gefahren - doch um einiges sicherer.
Weiterhin sprechen wir uns dafür aus, zur Verbesserung der Sicherheit von Fahrradfahrern innerörtliche Radfahrwege an Kreuzungen durch das Auftragen roter Farbe und durch zusätzliches Auftragen des Symbols "Fahrradfahrer" deutlich zu markieren. Darüber hinaus sollen Aufstellflächen für Fahrradfahrer vor Lichtzeichenanlagen und Kreuzungen zum besseren Schutz der Radfahrer um einige Meter vor die Haltelinie des motorisierten Verkehrs vorverlegt werden. Dadurch haben Kraftfahrer die Fahrradfahrer deutlich im Blick beziehungsweise kommen beim Rechtsabbiegen gar nicht erst auf "Kollisionskurs" mit den Radfahrern. So können insbesondere Rechtsabbiegerunfälle durch den toten Winkel im Rückspiegel der Kraftfahrzeuge vermieden werden.
Die StVO schreibt in § 5 vor, dass beim Überholen, beim Vorbeifahren an haltenden und parkenden Fahrzeugen, beim Passieren von Linien- und Schulbussen jeweils der vorgefundenen Verkehrssituation und den örtlichen Verhältnissen entsprechend unterschiedliche seitliche Sicherheitsabstände eingehalten werden müssen. Insbesondere auch bei Radfahrern ist die Einhaltung eines ausreichenden Seitenabstandes von äußerster Wichtigkeit. Bei verkehrswidrigem Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer führt die Verletzung dieses Gebotes in der Regel zu einer Mithaftung des zu dicht Vorbeifahrenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Schmitt, MdB