Frage an Ingo Schmitt von Dieter K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schmitt,
Artikel 146 des Grundgesetzes lautet: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Sind Sie bereit, eine Verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung einzuberufen bzw. wählen zu lassen, die eine Verfassung erarbeitet und diese dem Stimmbürger zur Volksabstimmung vorlegt?
Wie können die zugewanderten Mitbürger nichtdeutscher Herkunft an einer solchen Verfassungsgebenen Versammlung beteiligt werden?
Oder hegen auch Sie den „Generalverdacht", das „blöde Volk" könne nichts entscheiden und nur Sie als Politiker sind so klug, alle Entscheidungen treffen zu können?
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Kersten
www.neuepolitik.com
Sehr geehrter Herr Kersten,
das Grundgesetz hat sich in den vergangenen 56 Jahren seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland bewährt. Auch anderen Ländern in Europa und der Welt dient es heute immer wieder als Vorbild für ihre eigenen Verfassungsentwürfe. Nicht umsonst hat man sich nach Vollendung der Einheit unseres Vaterlandes daher entschieden, das vorliegende Grundgesetz im wesentlichen auch für das wiedervereinigte Deutschland zu übernehmen. Vor diesem Hintergrund sehe ich heute keine Notwendigkeit, unsere geltende Verfassung durch eine neue zu ersetzen. Sollte dies jedoch einmal der Fall sein, ist das von Ihnen vorgeschlagene Verfahren sicher denkbar.