Frage an Ingo Schmitt von Ursula B. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Schmitt,
das Wahlprogramm der CDU/CSU verspricht unter Punkt ´Leistungsfähige Kommunen´, den Bürgern´den Zugang zu allen Gütern und Leistungen, die für ein menschliches Dasein notwendig sind, zu gewährleisten´. Da das Geld knapp ist, sollen ´rentable Möglichkeiten der privaten Finanzierung intensiver als bisher genutzt werden´. Es gibt aber inzwischen ausreichende Erfahrungen mit PPP/ÖPP, die den Bürger auf Jahrzehnte teuer zu stehen kommen und eher unrentable Beispiele sind (z.B. in Berlin die Teilprivatisierung der Wasserwerke). Sie haben als CDU-Abgeordneter der Verankerung der sogenannten "Schuldenbremse" im Grundgesetz zugestimmt und damit künftig der Legitimierung weiterer PPP/ÖPP-Verträgen Vorschub geleistet. Ich frage Sie also: Welche für den Bürger lebensnotwenigen öffentlichen Güter und Dienstleistungen aus den Bereichen Bildung ,Familie, Kultur, Gesundheit, Verkehr, Energie, Umwelt, Sicherheit /Justiz halten Sie für PPP/ÖPP geeignet? Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die Verträge für den Bürger absolut transparent gestaltet und vor Abschluß zur öffentlichen Diskussion ins Internet gestellt werden? Ich wäre Ihnen für eine möglichst konkrete Antwort dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Brümann
Sehr geehrte Frau Brümann,
herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 17. August 2009. Als Mitglied des Verkehrsausschusses beantworte ich Ihnen gern Ihre Frage:
Ich bin der Auffassung, dass wir eine kundenorientierte und leistungsfähige Bahn brauchen. Zur Teilprivatisierung der DB AG möchte ich Ihnen gern folgendes mitteilen: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in dieser Legislaturperiode lediglich für eine Teilprivatisierung der DB AG eingesetzt. Aber wegen der aktuellen Finanzmarktkrise wird dieses Vorhaben derzeit zurückgestellt.
Ich bin der Auffassung, dass die begonnene Bahnreform auf ihrem eingeschlagenen Weg weitergeführt werden sollte. Ich erkläre Ihnen auch gern warum: Der Deutsche Bundestag hat sich sehr intensiv mit allen Fragen der Bahnprivatisierung auseinandergesetzt und das Für und Wider der Privatisierungsschritte sorgfältig abgewogen. Allein in dieser Legislaturperiode hat sich der Verkehrsausschuss in vier öffentlichen Anhörungen mit den gesamten Zusammenhängen auseinandergesetzt. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung standen dabei immer die Bahnkunden: Bürgerinnen und Bürger, die die Eisenbahn als leistungsfähiges, pünktliches, kostengünstiges und serviceorientiertes Verkehrsmittel nutzen wollen. Um diesen eingeschlagenen Weg zum Wohle des Kunden weiterzuentwickeln, benötigen wir eine stärkere Wettbewerbsausrichtung. Die Bahnkunden profitieren dann von einer Vielfalt von attraktiveren Angeboten, die Kunden im Güterverkehr vom weiteren Ausbau des weltweiten Logistiknetzes. Darüber hinaus eröffnen sich dem Bund durch die Teilprivatisierung neue Finanzierungsspielräume. Vorgesehen ist, den Erlös zu dritteln: Ein Drittel erhält der Finanzminister zum Schuldenabbau (die Schulden wurden ja auch für die damalige Bundesbahn sowie für die Netzinvestitionen gemacht), ein Drittel geht an den Verkehrsminister für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und das letzte Drittel geht an die DB AG. Sie wird dieses Drittel investieren und so ihr Geschäft im Personen- und Güterverkehr weiter modernisieren und stärken. Von allen drei Verwendungen wird die Allgemeinheit also einen Nutzen haben.
Bei der angestrebten Teilprivatisierung handelt es sich um eine Minderheitsbeteiligung privater Investoren von 24,9 Prozent an der DB ML, der Unterholding, in der alle Verkehrs- und Logistikbetreiber zusammengefasst sind. Der Bund bleibt vollständiger Eigentümer der DB AG und Mehrheitseigentümer (75,1 %) an dieser teilprivatisierten DB ML. Er behält seinen Einfluss auf die Unternehmenspolitik nach Maßgabe der verfassungs- und gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen. Darüber hinaus bleibt die DB AG und mittelbar der Bund zu 100 % Eigentümer der Infrastruktur, also des Netzes, der Bahnhöfe und der Energieversorgung. Außerdem entscheidet der Bund über den Bundesverkehrswegeplan weiterhin über die grundlegenden Vorgaben in Bezug auf Neu- und Ausbaumaßnahmen der Infrastruktur. Damit kommt es also nicht zu einer vollständigen Privatisierung aller Bereiche.
Ich hoffe, Ihnen mit vorstehenden Erläuterungen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ingo Schmitt, MdB