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Ingo Schmitt
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Frage von Klaus E. •

Frage an Ingo Schmitt von Klaus E. bezüglich Finanzen

S.g. Herr Schmitt,

was gedenken Ihre Partei und Sie speziell zu tun um die Kontrolle der Banken und deren Geschäftsgebaren (s. Finanzkrise) in Zukunft zu verbessern.

M.f.G. Ehmann

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CDU

Sehr geehrter Herr Ehmann,

für Ihre Frage vom 16. Juli 2009 bedanke ich mich und nehme hierzu wie folgt Stellung:

Sie haben Recht, dass die Kontrolle der Banken in Zukunft verbessert werden muss, denn Banken sind die Adern unserer Volkswirtschaft. Die Insolvenz der amerikanischen Bank Lehman Brothers hat einen kleinen Eindruck von den Folgen einer Bankpleite vermittelt. Danach nahm die internationale Finanzkrise eine dramatische Entwicklung. Ich und fast alle Fachleute sind sich inzwischen darüber im Klaren, dass es ein großer Fehler der amerikanischen Administration war, Lehmann Brothers nicht aufzufangen. Um die Ersparnisse und Altersvorsorge der Bevölkerung zu sichern und die weitere Kreditgewährung an die Wirtschaft zu ermöglichen, hat die Bundesregierung bereits am 13. Oktober 2008 ein umfangreiches Maßnahmepaket zur Stabilisierung des Finanzmarktes verabschiedet.

Um Banken künftig krisenfest zu machen und Steuerzahler zu schützen, habe ich am 2. Juli 2009 im Deutschen Bundestag dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht zugestimmt. Mit dem Gesetz wird angestrebt, die Finanzmarktaufsicht zu stärken. Der sog. de Larosière-Bericht vom 25. Februar 2009 gibt Anstöße für Regulierungsvorhaben auf europäischer Ebene. Das Gesetz beschränkt sich auf gezielte Vorschläge zur Änderungen des Kreditwesen- und des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Es ist insbesondere beabsichtigt, die Eingriffsmöglichkeiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um Befugnisse zu erweitern, die eine Erhöhung der Eigenmittelanforderungen der Kreditinstitute in Abhängigkeit von Geschäftsrisiken wie auch eine bessere Liquiditätsausstattung vorsehen. Die BaFin soll zudem künftig die Eigenkapitalkennziffer heraufsetzen können, wenn ein Institut keine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation aufweise und eine Besserung mit anderen Maßnahmen nicht erreichbar erscheine. Ferner sollen Kreditinstitute, die Stützungsmaßnahmen aus dem Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung erhalten, daran gehindert werden können, Gewinnausschüttung oder Ausschüttungen auf Eigenmittelbestandteile vorzunehmen. Des Weiteren wird der BaFin das Recht eingeräumt, in Krisenfällen ein Zahlungsverbot zu Lasten konzerninterner Gläubiger auszusprechen. Bei der Versicherungsaufsicht soll eine verschärfte Aufsicht über Versicherungsholding-Gesellschaften eingeführt, die Stellung des Verantwortlichen Aktuars gestärkt und mit der Verpflichtung zur Anzeige von Versicherungs-Verbriefungen zusätzliche Transparenz geschaffen werden. Die bezüglich Versicherungs-Zweckgesellschaften von Rückversicherern in Drittstaaten bestehende Aufsichtslücke wird geschlossen.

Weiterhin habe ich am 3. Juli 2009 dem Gesetz zur Entsorgung risikoreicher Wertpapiere in sogenannte „Beiboote“ zugestimmt. Es soll den deutschen Banken und Landesbanken die Bereinigung ihrer Bilanzen ermöglichen. Dort liegen besonders risikobehaftete Wertpapiere, deren weiterer Wertverlust zu einem Kapitalverzehr der Banken führen kann (Ratingmigration), der nicht nur deren Existenz selbst gefährdet, sondern unseren erreichten Wohlstandsgrad und die volkswirtschaftliche Entwicklung insgesamt. Deshalb soll es den deutschen Banken künftig möglich sein, die toxischen Papiere sowie weitere Risikopositionen und nichtstrategienotwendige Geschäftsbereiche in gesonderte Zweckgesellschaften oder in Abwicklungsanstalten auszugliedern. Wir wollen somit erreichen, dass die Banken zugunsten der betroffenen Menschen und Unternehmen trotz der tiefen globalen Wirtschaftskrise Kredite ausreichen und damit entscheidend zum einem notwendigen künftigen Wirtschaftsaufschwung beitragen können.

Ich weiß, dass Bankenrettung kein Spielplatz für Ideologen ist, sondern verantwortliche Politik. Mit oben genannten Maßnahmen und mit insgesamt bis zu 480 Mrd. € an Bürgschafts- und Garantievolumen für die Finanzmarktstabilisierung zur Verfügung gestellten Mittel, denke ich, dass es bei einer marktwirtschaftlichen Ordnung in unserem Land bleibt. Ich hoffe, Ihnen mit vorstehenden Erläuterungen weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ingo Schmitt, MdB