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CDU
• 06.11.2014

(...) Da der Pollengehalt von Honig maximal 0,01 bis 0,5 Gramm - im Normalfall ungefähr 0,03 Gramm - je Kilogramm Honig beträgt, ist eine GVO-Kennzeichnung ohnehin nicht erforderlich. Hinzu kommt: Bei Lebensmitteln, die mit dem Ohne-Gentechnik-Siegel gekennzeichnet werden, liegt die Nachweisschwelle für zugelassene und gentechnisch veränderte Bestandteile bei 0,1 Prozent; sogar diese Grenze wird von gentechnisch verändertem Pollen im Honig nicht überschritten. Außerdem würde ein technisch schwieriger und finanziell aufwendiger Nachweis von Zutaten im Honig erforderlich. (...)

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CDU
• 02.12.2014

(...) Gleichlautende Begründung habe ich Mirko Kaminski auch schon in einer Message via Facebook mitgeteilt. Darüber hinaus habe ich die Empfehlung gegeben, sich über die örtlichen Mandatsträger in das laufende Verfahren einzuschalten, um die berechtigten Interessen der Initiative einzubringen. (...)

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