Sehr geehrte Frau Schmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. November 2014, in der Sie geplante Rechtsvereinfachungen bei Leistungen des SGB II thematisieren.
Sehr geehrte Frau Schmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. November 2014, in der Sie geplante Rechtsvereinfachungen bei Leistungen des SGB II thematisieren.
(...) Da der Pollengehalt von Honig maximal 0,01 bis 0,5 Gramm - im Normalfall ungefähr 0,03 Gramm - je Kilogramm Honig beträgt, ist eine GVO-Kennzeichnung ohnehin nicht erforderlich. Hinzu kommt: Bei Lebensmitteln, die mit dem Ohne-Gentechnik-Siegel gekennzeichnet werden, liegt die Nachweisschwelle für zugelassene und gentechnisch veränderte Bestandteile bei 0,1 Prozent; sogar diese Grenze wird von gentechnisch verändertem Pollen im Honig nicht überschritten. Außerdem würde ein technisch schwieriger und finanziell aufwendiger Nachweis von Zutaten im Honig erforderlich. (...)
(...) Gleichlautende Begründung habe ich Mirko Kaminski auch schon in einer Message via Facebook mitgeteilt. Darüber hinaus habe ich die Empfehlung gegeben, sich über die örtlichen Mandatsträger in das laufende Verfahren einzuschalten, um die berechtigten Interessen der Initiative einzubringen. (...)
Sehr geehrter Herr Reth,
(...) Mein Abgeordnetenmandat füllt mich derart aus, dass ich keine weitere Zeit für Nebentätigkeiten habe. Mehrere Ehrenämter, wie z.B. meine Tätigkeit im Beirat des Deutschen Feuerwehrverbandes, übe ich unentgeltlich aus. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Februar 2014, in der Sie die Verhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) ansprechen. (...)