Ergänzungen zur Frage zur Kontingent Wehrpflicht: Ich wollte fragen, ob es rechtlich auch möglich ist, Zivildienst zu leisten , wenn man den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen nicht leisten möchte , bzw gesundheitlich nicht dazu in der Lage ist
Guten Tag, ich habe Ihnen ja schon einmal einige Fragen über die Kontingent Wehrpflicht gestellt. Danke für Ihre sehr ausführliche Antwort !
Da ich einen kleinen Bruder habe, mache ich mir dennoch Sorgen.
Daher wollte ich fragen, ob es rechtlich auch möglich ist, Zivildienst zu leisten , wenn man den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen nicht leisten möchte , bzw gesundheitlich nicht dazu in der Lage ist.
Ich bewundere die Menschen , die für unser Land in der Bundeswehr oder Polizei tätig sind und bin sehr dankbar für deren Dienst , nur ist bei Weitem nicht jeder für diesen Dienst geeignet. Ich z.B., auch wenn nicht direkt betroffen, leide unter Asthma und viele Jugendliche leider unter psychischen Erkrankungen ( c.a. 25% aller Deutschen) . Ich habe sehr große Bedenken bei der Vorstellung, dass Menschen die z.B. eine Angststörung haben in Kontakt mit Waffen kommen und eventuell traumatisiert werden.
Was haben Sie dazu für Lösungsansätze?
Mit freundlichen Grüßen Anastasia