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Ingo Flemming
CDU
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Frage von Anastasia S. •

Ergänzungen zur Frage zur Kontingent Wehrpflicht: Ich wollte fragen, ob es rechtlich auch möglich ist, Zivildienst zu leisten , wenn man den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen nicht leisten möchte , bzw gesundheitlich nicht dazu in der Lage ist

Guten Tag, ich habe Ihnen ja schon einmal einige Fragen über die Kontingent Wehrpflicht gestellt. Danke für Ihre sehr ausführliche Antwort !

Da ich einen kleinen Bruder habe, mache ich mir dennoch Sorgen.

Daher wollte ich fragen, ob es rechtlich auch möglich ist, Zivildienst zu leisten , wenn man den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen nicht leisten möchte , bzw gesundheitlich nicht dazu in der Lage ist.

Ich bewundere die Menschen , die für unser Land in der Bundeswehr oder Polizei tätig sind und bin sehr dankbar für deren Dienst , nur ist bei Weitem nicht jeder für diesen Dienst geeignet. Ich z.B., auch wenn nicht direkt betroffen, leide unter Asthma und viele Jugendliche leider unter psychischen Erkrankungen ( c.a. 25% aller Deutschen) . Ich habe sehr große Bedenken bei der Vorstellung, dass Menschen die z.B. eine Angststörung haben in Kontakt mit Waffen kommen und eventuell traumatisiert werden.

Was haben Sie dazu für Lösungsansätze?

Mit freundlichen Grüßen Anastasia

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Antwort von
CDU

vielen Dank für Ihre erneute Nachricht und Ihr Interesse an sicherheits- und gesellschaftspolitischen Fragen. Es freut uns, dass Sie sich auch im Hinblick auf Ihren jüngeren Bruder mit der Thematik der Wehrpflicht und ihrer möglichen Ausgestaltung auseinandersetzen. Ihre Sorge um gesundheitlich oder psychisch belastete junge Menschen nehmen wir sehr ernst.

Wie Sie ansprechen, ist in der aktuellen Diskussion unter anderem die sogenannte „Kontingentwehrpflicht“ ein möglicher Ansatz. Dabei handelt es sich um eine Auswahlpflicht, bei der nicht alle jungen Menschen eingezogen werden, sondern ein bestimmter Anteil auf Grundlage von Kriterien ausgewählt wird – ähnlich dem früheren System. Die CDU Deutschlands unterstützt die Idee eines verpflichtenden Gesellschaftsjahres, das sowohl im militärischen als auch im zivilen Bereich geleistet werden kann. Dabei geht es ausdrücklich nicht nur um den Dienst mit der Waffe, sondern auch um gesellschaftlich wichtige Aufgaben im sozialen, pflegerischen oder ökologischen Bereich.

Zu Ihren konkreten Fragen:

1. Ist Zivildienst bei einer Pflicht möglich, wenn man aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe ablehnt?

Ja – nach unserem Verständnis ist das rechtlich möglich und auch zwingend erforderlich. Der Dienst an der Waffe kann aus Gewissensgründen abgelehnt werden – ein Grundsatz, der im Grundgesetz (Art. 4 GG) verankert ist. Im Falle einer wieder eingeführten Pflicht würde es weiterhin die Möglichkeit geben, einen zivilen Ersatzdienst zu leisten – etwa im Bereich der Pflege, in Krankenhäusern, im Katastrophenschutz oder bei Hilfsorganisationen. Die CDU bekennt sich zu dieser Möglichkeit der Gewissensentscheidung.

2. Was ist mit Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geeignet sind?

Auch hier gilt: Niemand soll gegen seine körperliche oder psychische Gesundheit belastet werden. Bei einer möglichen Verpflichtung zum Dienst – sei es militärisch oder zivil – muss selbstverständlich ein medizinisches Eignungsverfahren vorgesehen sein. Menschen mit ernsthaften gesundheitlichen Einschränkungen, wie etwa Asthma oder psychischen Erkrankungen, würden aus medizinischer Sicht nicht eingezogen werden. Auch das sieht die CDU als notwendige Voraussetzung an.

3. Umgang mit psychischen Belastungen und Schutz vulnerabler Gruppen

Ihre Sorge um junge Menschen mit psychischen Erkrankungen wie Angststörungen ist sehr berechtigt. Eine mögliche Dienstpflicht – insbesondere im militärischen Bereich – darf keine Gefährdung für die betroffenen Personen darstellen. Deshalb ist es uns wichtig, dass neben körperlicher auch die psychische Eignung sorgfältig geprüft wird. Der Schutz der jungen Generation und der respektvolle Umgang mit individuellen Lebenslagen hat für uns Priorität.

Zudem halten wir es für richtig, jungen Menschen auch positive Erfahrungsräume zu bieten – etwa durch einen zivilen Dienst, in dem sie gesellschaftliche Verantwortung übernehmen können, ohne dabei mit Waffen oder potenziell belastenden Situationen in Berührung zu kommen.

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