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Frage von rainer u. •

Frage an Ingo Böttcher von rainer u. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Böttcher,

Ihren bisherigen Antworten entnehme ich eine Sympathie für basisdemokratische Entscheidungs(findungs)prozesse.

Wie sähe Ihr Vorschlag im Fall der derzeit heiss diskutierten "(Nicht)Rauchergesetzgebung" aus?

Würden Sie die Entscheidung Rauerkneipe/Nichtraucherkneipe den Gastwirten selber überlassen - und so quasi eine "basisdemokratische Tatsachenentscheidung" herbeiführen - oder welchen anderen Weg der Entscheidungsfindung würden Sie wählen?

Vielen Dank für Ihre Antwort,

mit freundlichen Grüssen,

Rainer Utte

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Sehr geehrter Herr Utte,

ich habe in der Tat eine große Sympathie für basisdemokratische Entscheidungs(findungs)prozesse. Insbesondere für die Volksgesetzgebung auf Landesebene, also in Hamburg den Dreischritt von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid.
Den GastwirtInnen bzw. EigentümerInnen die Entscheidung über ein Rauchverbot in ihren Betrieben zu überlassen wäre nicht unbedingt eine basisdemokratische Methode – eher eine, die sich wie bisher an Marktmechanismen orientiert und die Angelegenheit dem „freien Spiel der Kräfte“ überlässt. Sie werden zustimmen, dass das nicht in jedem Fall die gerechteste und sozial wünschbare Lösung ist.
Jedoch:
Basisdemokratisch und ganz in meinem Sinne ist es allerdings, das Hamburger Passivraucherschutzgesetz per Volksentscheid in Frage zu stellen und eventuell ändern. Wie Sie vielleicht wissen ist am 8. Januar die Volksinitiative „Selbstbestimmung für die Gastronomie“ erfolgreich gestartet, hat also 10.000 gültige Unterschriften eingereicht. Der zweite Schritt, das Volksbegehren, wird für die WirtInnen, die sich als „Rauch-Rebellen“ (siehe: DIE ZEIT, 25.10.2007 Nr. 44) zusammen getan haben, sicherlich auch zu schaffen sein.
Gut möglich, dass wir, die wahlberechtigten HamburgerInnen, dann am Tag der nächsten Bundestagswahl auch über das Rauchen in Kneipen entscheiden. Ich bin sehr gespannt auf den Gesetzentwurf, der zu gegebener Zeit präsentiert werden wird und freue mich auf die dadurch ausgelöste Debatte. Denn das ist ja das Gute an Volksgesetzgebung und direkter Demokratie: Sie bringt Themen, die den Menschen wichtig sind (und dies ist offensichtlich eins), in die Öffentlichkeit, zwingt beide Seiten dazu, Argumente vorzulegen, und nimmt uns BürgerInnen in die Verantwortung.
Wie ich dann abstimmen werde, kommt auf den Gesetzentwurf der Initiative und die Argumente der Debatte an. Auf jeden Fall werde ich es mit großer Sympathie für den Entscheidungsfindungsprozess tun.

In einem Satz: Die Angelegenheit kann sehr gut durch einen Volksentscheid geregelt werden. Mit vier Nachsätzen: Es wäre schon schön, wenn das Parlament den Volksentscheide dann auch respektierte. Dass das nicht selbstverständlich der Fall ist, haben wir in der vergangenen Legislaturperiode bitter erfahren müssen. Um das wichtige demokratische Instrument der Volksgesetzgebung zu schützen, brauchen wir dringend einen Erfolg der Volksinitiative für faire und verbindliche Volksentscheide. Auf www.rettet-den-volksentscheid.de und auch an meinen Infoständen gibt es die entsprechenden Unterschriftenlisten.

Mit freundlichem Gruß nach Wilhelmsburg
Ingo Böttcher