Dr. Inge Gräßle
Inge Gräßle
CDU
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Frage von Ines R. •

Frage an Inge Gräßle von Ines R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Gräßle,

in der EU wurden bisher die Bemühungen zur Kennzeichnung von hohen Zuckergehalten in Lebensmitteln zur Unterscheidung von gesünderen Lebensmittel blockiert. Wir Verbraucher haben nicht die Möglichkeit schnell und einfach ungesunde Lebensmittel zu finden, da oft irreführende Werbung geführt wird.

Die EU möchte nun weiter deregulieren und das Nährwertprofil der WHO nicht weiter verfolgen.

Werden Sie sich gegen die Abschaffung der Nährwertprofile in der Health-Claims-Verordnung (gegen Punkt 47 der REFIT-Resolution "Regulatory Fitness and Performance Programme (REFIT): state of play and outlook") einsetzen?

Setzen Sie sich dafür ein das Lebensmittel in Zukunft gut gekennzeichnet werden?

Vielen Dank für Ihre kurze Rückmeldung

Dr. Inge Gräßle
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie beziehen sich darin auf die Health-Claims-Verordnung, die bereits 2006 in Kraft getreten ist.
Das Europäische Parlament hat am 12.04.2016 mehrheitlich einen Initiativbericht zum REFIT-Programm angenommen. Darin fordern wir die Kommission auf, die Health-Claims-Verordnung zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzuziehen, da es sich aus unserer Sicht dabei um eine gescheiterte Gesetzgebung handelt.
Ein wichtiger Bestandteil der Verordnung waren die so genannten Nährwertprofile. Diese sollten sicherstellen, dass Verbraucher nicht durch falsche oder ungenaue Angaben über die gesundheitsfördernde Wirkung von Lebensmitteln in die Irre geführt werden. So sollten Grenzwerte für den Zucker, Salz- und Fettgehalt von Lebensmitteln festgelegt und somit eine Grundlage für die Zulassung nährwert- und gesundheitsbezogener Werbeaussagen gebildet werden.
Leider erwies sich die Umsetzung in der Praxis als überaus schwierig. So existieren die Nährwertprofile nach wie vor nicht. Dies liegt unter anderem daran, dass es sich hierbei um ein ernährungswissenschaftlich umstrittenes Konzept handelt. Da niemand täglich nur ein Lebensmittel konsumiert, ist es wenig sinnvoll, Grenzwerte für einzelne Produkte festzulegen.
Des Weiteren ist die Health-Claims-Verordnung heute überholt. Ab Dezember 2016 tritt die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) in Kraft. Diese schreibt die verpflichtende Nährwertkennzeichnung auf Lebensmitteln vor, die aus Gründen der Vergleichbarkeit immer pro 100g bzw. 100ml des Produkts angegeben werden müssen. Außerdem regelt Artikel 7 des LMIV detailliert das Verbot irreführender Werbeaussagen auf Lebensmitteln.
Die von Ihnen angesprochen Werte der WHO beziehen sich auf Nährwertprofile für Kinder. Es handelt sich dabei um Empfehlungen, die sich ausschließlich auf die Bewerbung von Produkten für Kinder beziehen.

In meinen Augen liegt hier also von Seiten der EU keine weitere Deregulierung vor, da auf EU-Ebene allgemeingültige Nährwertprofile noch nicht existieren.

Verbraucherschutz ist für meine Fraktion und mich ein sehr wichtiges Thema. Doch Lebensmittelgesetze können nun einmal durch die Schule vermitteltes Wissen über gesunde Ernährung nicht ersetzen. Wir brauchen daher weitreichende Informations- und Aufklärungskampagnen. Hier sind allerdings zuallererst die Mitgliedsstaaten in der Pflicht, da sie dem europäischen Gesetzgeber dafür keine Zuständigkeit übertragen haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Inge Gräßle

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