Sehr geehrter Herr Dr. Brenschede,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sehr geehrter Herr Dr. Brenschede,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sehr geehrter Herr Warnke,
Sehr geehrter Herr Opel,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
(...) Ich bitte um Verständnis, daß ich mangels eigener direkter Zuständigkeit keine andere Entscheidung treffen kann, aber es würde mich freuen, wenn noch einmal Bewegung in das Thema kommt und sich vielleicht eine Lösung für die Einrichtung des von Ihnen und den Jugendlichen in Süderlügum gewünschten Treffpunktes finden ließe. (...)
(...) Das Kindergeld wird in voller Höhe an den Elternteil gezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt (so genanntes Obhutsprinzip, § 64 EStG). Durch die Regelungen in § 1612b des Bürgerlichen Gesetzbuches erhält jedoch letztlich jeder Elternteil die Hälfte des Kindergeldes, es sei denn, der Unterhaltspflichtige ist außerstande, Unterhalt in Höhe von 135 Prozent des Regelbetrags nach der Regelbetrag-Verordnung zu leisten. (...)