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Ingbert Liebing
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Frage von Norman H. •

Frage an Ingbert Liebing von Norman H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Liebing

Schon seit langer Zeit wird eine Novellierung des RettAssG angestrebt, doch bedarf es meiner Meinung nach erstmals grundlegender Veränderungen im Zugang zu der Ausbildung! Ich selbst bin Rettungsassistent und bin sehr froh darüber eine Aubsildung in meinem Traumjob zu haben. Die Ausbildung selber gestaltete sich aber eher zu einem Alptraum. Nach dem ersten Ausbildungsjahr und der bestandenen staatlichen Prüfung hätte ich mein Anerkennungsjahr ableisten müssen. Allerdings bekam ich erst nach 6 Jahren die Chance meine Ausbildung über eine Sondergenehmigung zu beenden. Mehr oder minder nur noch ein Zufall der Beendigung! Allerdings sollte man nun die Frage stellen ob es sich bei mir um einen lapidaren Einzefall oder doch mehr um einen gehäuften Massenfall handelt!

Wie denken Sie als Politiker über das Missverhältniss zwischen (halben) privaten Ausbildungangebot und tatsächlichen Einstellungsmöglichkeit? Wenn wir einmal von Dortmund ausgehen, so werden wir dort das DRK, den ASB, die JUH und den MHD finden, die selbst ausbilden. Auf der anderen Seite finden wir aber auch private Rettungsdienstschulen, wie die Westfalen Schulen. Im näheren Umkreis finden sich viele Rettungsdienst Organisationen, die selbst ausbilden, aber auch viele weitere private Rettungsdienstschulen. Wie also ist das daraus resultierende Missverhältniss an Ausbildungsangebot versus Ausbildungsbedarf zu erklären? Warum hat sich, meines Wissens nach, die Polirik bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit diesem Missverhältniss befasst?

Resultierend aus dem Überangebot wird der Arbeitsmarkt Jahr für Jahr, bewusst durch die Ausbildungen der Organisationen und privaten Schulen weiter überschwemmt. Wie gedenkt die Politik dem Schwarm an arbeitslosen Rettungsassistenten entgegen zu wirken?
Ich hoffe das ich Sie durch meine expliziten Fragen nicht in Bedrängniss bringe, aber aufgrund meiner eigenen Arbeitslosigkeit erhoffe ich mir Ihre Antworten!

Mit freundlichen Grüßen
Norman Hämmerle

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hämmerle,

Ich teile Ihre Ansicht, dass das Rettungsassistentengesetz aus dem Jahr 1989 einer Überarbeitung bedarf. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl 2005 und der Fülle gesundheitspolitisch dringlicher Probleme waren die Ressourcen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) anderweitig gebunden und so hat sich die Bearbeitung zeitlich verzögert.
Das BMG hat die Arbeiten zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes und der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in enger Abstimmung mit einer Expertengruppe Ende 2007 aufgenommen. Dazu gehören unter anderem Fragen des Zugangs, der Dauer und der Finanzierung der Ausbildung sowie die Aufgaben und Befugnisse der im Rettungsdienst tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Derzeit erarbeitet das BMG die inhaltlichen Anforderungen an eine Rettungsassistentenausbildung, welche erforderlich sind, um das in der Expertengruppe abgestimmte Konzept einer Ausbildungszielbeschreibung erreichen zu können. Diese Arbeiten dauern zur Zeit noch an. Ein Termin für die Fertigstellung steht momentan noch nicht fest.

Zum Thema „Überangebot an ausgebildeten Rettungsassistenten“: Natürlich kann ich Ihre Enttäuschung bzgl. Ihrer Arbeitsplatzsuche in Ihrem Traumberuf verstehen. Eine Regulierung durch die Politik, so wie es für Sie wünschenswert wäre, ist in der Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht möglich. Auch in anderen Ausbildungsberufen gibt es keine Garantie auf eine Übernahme im Ausbildungsbetrieb nach Beendigung der Lehre oder auf einen Arbeitsplatz an sich. Vielleicht gibt es in Ihrem Fall ja die Möglichkeit, zur Überbrückung, bis Sie einen Arbeitsplatz in Ihrem erlernten Traumberuf bekommen, in einem verwandten Heilberuf bei entsprechender Qualifikation eine Arbeitsstelle zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing, MdB