Frage an Ingbert Liebing von Jens T. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Liebig,
Seid langer Zeit wird über eine Novellierung des Rettungsassistenten Gesetz nachgedacht. Ich mache momentan eine Ausbildung zum Rettungsassistenten und habe unter anderem in einem Praktikum auf einer Rettungswache welches zu dieser Ausbildung unter anderem dazugehört erfahren, dass Rettungsassistenten ca. 1800 € brutto bekommen, wie ihre Arbeitszeiten sind und davon nicht einmal alle Stunden angerechnet werden (bei einer 12Std. Schicht nur 9Std.) und das ein Rettungsassistent seine Ausbildung selbst finanzieren muss, wie ich ja am eigenen Leib erfahren habe.
Meine Frage: wie denken Sie darüber, kann es so weitergehen, vor allem wie weit ist der Bundestag mit der Novellierung des Rettungsassistenten Gesetz welches unter anderem die Notkompetenz regelt und wie kann es sein das man in Kiel egal bei welcher Organisation des Rettungsdienstes im sogenannten Annerkennungsjahr das zur Ausbildung gehört keine Ausbildungsvergütung bekommt und in den Kreisen NF, SL und RD wiederrum schon?
Über eine Antwort von ihnen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Tücksen
Sehr geehrter Herr Tücksen,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich teile Ihre Ansicht, dass das Rettungsassistentengesetz aus dem Jahr 1989 einer Überarbeitung bedarf. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl 2005 und der Fülle gesundheitspolitisch dringlicher Probleme, waren die Ressourcen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) anderweitig gebunden und so hat sich die Bearbeitung zeitlich verzögert. Ich hätte mir auch eine zügigere Bearbeitung des Gesetzes vorgestellt.
Das BMG hat die Arbeiten zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes und der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in enger Abstimmung mit einer Expertengruppe Ende 2007 aufgenommen. Dazu gehören unter anderem Fragen des Zugangs, der Dauer und der Finanzierung der Ausbildung sowie die Aufga-ben und Befugnisse der im Rettungsdienst tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Derzeit erarbeitet das BMG die inhaltlichen Anforderungen an eine Rettungsassistentenausbildung, welche erforderlich sind, um das in der Expertengruppe abgestimmte Konzept einer Ausbildungszielbeschreibung erreichen zu können. Diese Arbeiten dauern zur Zeit noch an. Ein Termin für die Fertigstellung steht momentan noch nicht fest.
Mit freundlichen Grüßen
Ingbert Liebing, MdB