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Ingbert Liebing
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Frage von Ulrich A. •

Frage an Ingbert Liebing von Ulrich A. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Liebing

die Energieversorger fordern einen Ausbau des Stromnetzes in Freileitungsbauweise. Freileitungen zerstören großräumig unsere Landschaft, vernichten Immobilienwerte und gefährden die Gesundheit der Menschen.

Die Alternative Erdkabel würde für die geplanten 850 Km Netzausbau Mehrkosten von weniger als 1 Euro pro 4-Personen-Haushalt pro Jahr bedeuten.

Nun will die Bundesregierung mit dem neuen Energieleitungsausbaugesetz den Bau von Freileitungen erleichtern, Bürgerrechte beschneiden und den Einsatz von Erdkabeln in das Belieben der Energieversorger stellen, de facto also verhindern.

Wie stehen Sie zu dieser Thematik? Dürfen wir auf Ihre Unterstützung zur Durchsetzung von Erdkabeln hoffen?

Mit freundlichen Grüßen aus Eydelstedt
Ulrich Aumann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Aumann,

das Thema Erdverkabelung muss differenziert betrachtet werden. Grundsätzlich kann ich Ihnen aber sagen, dass ich von jeher ein starker Verfechter der Erdverkabelung war. Ich möchte Ihnen gerne erläutern, in welchen Fällen ich eine Erdverkabelung nachdrücklich unterstütze und mich auch dementsprechend im parlamentarischen Prozess eingesetzt habe und meine Bemühungen auch weiterhin andauern.

Am 18. Juni 2008 hat das Bundeskabinett einen Entwurf für ein Energieleitungsausbaugesetz angenommen. Mit dem Gesetz soll der dringend benötigte Ausbau der Stromnetze für circa 1.300 km beschleunigt werden. Davon sind 500 km für vier Pilotprojekte vorgesehen, von denen ca. 250 km in der Erde verkabelt werden. Es sollen nunmehr die Leitungen von vier verschiedenen Pilotprojekten im Höchstspannungsbereich (380-kv) zum Teil unter die Erde gelegt werden („Muss-Regelung“).

Darüber hinaus war lediglich die Verlegung von Erdkabeln auf der 110-kv-Ebene innerhalb der 20 km-Küstenlinie als Option vorgesehen („Kann-Regelung“), die insbesondere zur Anbindung von Windparks in diesen Bereichen dient. Die Verlegung von Kabeln auf der 110-kv-Ebene ist in Bezug auf Umwelteingriffe und finanziellen Aufwand weitaus geringer und schadloser als Kabelverlegungen auf der 380-kv-Ebene, dem sogenannten Höchstspannungsnetz. Aus diesem Grund bin ich stets für Kabelverlegungen in begrenztem Umfang eingetreten, d.h. auf der 110-kv-Ebene im 20 km-Küstenstreifen. Gerade wenn per Gesetz ermöglicht wird, Kabel auf der aufwendigen 380-kv-Ebene unterirdisch zu verlegen, so müsste das meiner Meinung nach erst Recht für den Bau von Leitungen auf der 110-kv-Ebene gelten – laufende Projekte eingeschlossen. Dafür habe ich mich sehr intensiv eingesetzt, habe unzählige Gespräche mit den beteiligten Akteuren von den Windparkbetreibern, den zuständigen Ministerien, dem Kanzleramt bis hin zu den verantwortlichen Energieversorgern geführt und werde diesen Einsatz auch fortführen, bis eine zufriedenstellende Lösung für eine Erdverkabelung im oben genannten Gebiet gefunden ist.

Für den 20-km-Küstenstreifen hatte es bereits eine Einigung im Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz gegeben, die jedoch in der Formulierung nicht praxistauglich war. Dies muss jetzt noch einmal nachgebessert werden.

Persönlich halte ich Erdverkabelungen auch über den 20-km-Küstenstreifen hinaus auf der 110-kv-Ebene für sinnvoll, wofür es jedoch weder vor zwei Jahren noch heute eine erkennbare politische Mehrheit in der Koalition gibt. Deshalb konzentriere ich mich darauf, als Angeordneter eines Küstenwahlkreises den Leitungsausbau in meinem Wahlkreis zu forcieren, und zwar als Erdkabel.

Erdverkabelungen auf der 380-kv-Ebene hingegen sind ein anders Thema. Sowohl hinsichtlich der Kosten als auch möglicher Eingriffe in den Naturhaushalt und die Landschaft sind differenzierte Lösungen für jedes Projekt zu erarbeiten. Dazu dienen vier Pilotprojekte, die nach Vorschlag der Bundesregierung teilweise als Erdkabel gebaut werden sollen. Diesen Vorschlag unterstütze ich. Daraus können – insbesondere durch Einbeziehung neuer Technologien wie HGÜ – neue Erkenntnisse für weitere Projekte gewonnen werden.

Ich hoffe, dass ich damit Ihre Frage hinreichend beantworten konnte.

Mit freundlichem Gruß
Ingbert Liebing, MdB