Frage an Ingbert Liebing von Peter H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Liebing
Ich habe zum Thema Integration einige Fragen an Sie.
1. Denken sie wirklich, dass man über 14 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund(Bericht der Bundesregierung aus diesem Jahr) in Deutschland integrieren kann?
2. Was würden Sie bei folgenden Punkten anders machen als die bisherige Regierung? Asylgesetze, Gelder für Integration und Ausländerkriminalität.
3. Wie beurteilen Sie dieses Wahlversprechen von Altkanzler Helmut Kohl aus dem Jahre 1982/83:
"Wir werden die Ausländeranzahl in Deutschland halbieren!" Nach seiner Zeit hatte sich die Zahl verdoppelt. Wie ist der Standpunkt der CDU heute dazu?
4. Warum geben wir Millarden von Euro aus, um ausländische Strafgefangene und Untersuchungshäftlinge in Gefängnissen unterzubringen? Können wir uns das in diesen Zeiten wirklich leisten?
MfG Peter Hansen
Sehr geehrter Herr Hansen,
herzlichen Dank für Ihre umfangreichen Fragen zur Integration von Migranten.
Als Christdemokraten haben wir uns dafür eingesetzt, dass eine solche Integration möglich ist. Viele Ausländer haben bewiesen, dass das möglich ist und haben hier ihren Beitrag zu unserer Gesellschaft geleistet. Es gibt aber auch den anderen Fall, dass Zuwanderer nach Deutschland nicht bereit sind, sich in dieser Weise zu integrieren und sich verschanzen. Ghettobildungen und Parallelgesellschaften lehnen wir ab. Um Integration zu unterstützen, muss Zuwanderern unser Recht und unsere Kultur kennen- und wertschätzen lernen. Wir haben uns deshalb entschlossen, das Erlernen der deutschen Sprache stärker zu fördern. Dabei wollen wir die ausländische Eltern an ihre Verpflichtung erinnern, ihren Kindern die Teilhabe an den Lebens- und Arbeitschancen unseres Landes zu ermöglichen. So werden wir mit rechtlichen Mitteln, Ausländer auffordern, an Integrationskursen teilzunehmen. Zudem wünschen wir, dass nachziehenden Ehegatten vor der Einreise nach Deutschland ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen können. Kinder von Migranten sollen frühzeitig einreisen können, um deren Integrationschancen in Arbeit und Gesellschaft zu erhöhen. Wir werden also deshalb das Kindernachzugsalter senken. Für gelungene Integration werden wir Zeichen setzen, z.B. durch Einbürgerungsfeiern, in denen Ausländer als Mitbürger aufgenommen werden. Ich halte vor diesem Hintergrund die genannten Maßnahmen für konsequent, um eine sinnvolle Integration von Ausländern in unsere Gesellschaft zu ermöglichen.
Um illegale Einwanderung, Schleuserkriminalität und die Einreise von Kriminelle nach Deutschland zu bekämpfen, ist eine bessere Zusammenarbeit von Bundespolizei, Landespolizei und Justiz innerhalb Deutschlands und in der EU notwendig. Wir werden eine Visa-Warndatei einrichten und die Aufsicht für die Visa-Erteilung dem Bundesinnenministerium übertragen. Bei Einreisenden aus Problemstaaten werden wir biometrische Merkmale speichern. Straffällige Ausländer werden rasch abgeschoben. Des Weiteren planen wir, den internationalen Terrorismus konsequent zu bekämpfen. Der Schutz unserer Bürger und unserer freiheitlichen Gesellschaft vor Terroristen bedarf besonderer Anstrengungen. Hier wollen wir von der Union mit aller Konsequenz vorgehen. Ausländische Terrorverdächtige und ihre Hintermänner werden abgeschoben. Wir werden den Einsatz der Bundeswehr zur Abwehr von terroristischen Gefahren zulassen. Wir werden ein gemeinsames Informations- und Analysezentrum und eine gemeinsame Anti-Terror-Datei von Polizei und Nachrichtendiensten einrichten. Wir werden schärfere Sicherungsmaß- nahmen zum Schutz vor dringend terrorverdächtigen Ausländern einführen, die Sympathie-werbung für kriminelle und terroristische Vereinigungen unter Strafe stellen, effektive Kronzeugenregelungen ermöglichen, die Erhebung und Speicherung von Telekommuni-kations- und Verbindungsdaten verbessern, eine Visa-Warndatei einführen und die Fachaufsicht für Visa-Erteilungen in die Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums überführen.
Der Vollzug der Abschiebungen von Ausländer obliegt entsprechend der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes den Bundesländern. Was Abschiebungshindernisse anbelangt, so sieht das Aufenthaltsgesetz detaillierte Vorschriften, die durch die Rechtssprechung konkretisiert wurden. Falls ein Ausländer dem Schutzbereich der Genfer Flüchtlingskonvention unterliegt, ist dann eine Abschiebung nach dem Aufenthaltsgesetz grundsätzlich unzulässig. Sollte ein Ausländer aus schwerwiegenden Gründen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Allgemeinheit gefährden, weil er wegen besonders schwerwiegender Straftaten verurteilt wurrde, kommt dieses Abschiebungsverbot nicht zur Anwendung. Dies gilt u.a. auch, wenn aus gravierenden Gründen die Annahme gerechtfertigt ist, dass ein Ausländer ein Verbrechen gegen den Frieden, gegen die Menschlichkeit oder ein Kriegsverbrechen begangen hat. Allerdings muss bei der Abschiebung auszuschließen sein, dass der betroffene Ausländer nicht in einen Staat überführt wird, in dem ihm eine konkrete Foltergefahr droht oder die Gefahr der Todesstrafe besteht. So kann auch nach den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention eine Abschiebung unzulässig sein. Die ausführenden Behörden sind bei der Entscheidung über eine Abschiebung an Recht und Gesetz gebunden. Sie sind verpflichtet, vorhandene Spielräume für humanitäre Entscheidungen zu Gunsten der Betroffenen zu nutzen, um vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Härten zu vermeiden. Deshalb gehen regelmäßig immer mehrere Verfahren der Prüfung, des Einspruchs und der erneuten Prüfung der endgültigen Abschiebung voraus. Hinter den Abschiebungsentscheiden stehen Menschen, die sich der Tragweite ihres Handelns bewusst sind und das Aufenthaltsrecht mit Augenmaß vollziehen. Falls in Einzelfällen Fehlentscheidungen auftreten, können diese abgeändert und so der rechtmäßige Zustand wieder hergestellt werden. Es ist jedoch unnötig, die Mitarbeiter der Ausländerbehörden anzugreifen, weil sie geltendes Recht umsetzen.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Antworten gedient zu haben.
Herzlichst
Ihr Ingbert Liebing