Frage an Ingbert Liebing von Frank Z. bezüglich Familie
Hallo Frau Fröhlich,
ich bin als unehelicher Vater eines Kindes von den meisten Entscheidungen die das Kindeswohl betreffen ausgeschlossen. Dieses wird ausschließlich von der Mutter definiert wie auch das Umgangsrecht in seinen Ausprägungen.
Wenn ich dieses beim zuständigem Jugendamt zur Sprache bringe, werde ich nur belächelt - nun würde ich gerne wissen, ob es in ihrer Partei Bestrebungen gibt die Interessen der Kinder und unehelichen Väter stärker zu berücksichtigen und wenn ja, in welcher Form diese Berücksichtigung erfolgt.
Desweiteren habe ich mein Kind bis zum 4 Lebensjahr intensivst betreut, da meine Ex-Partnerin eine Ausbildung machte, machte die Betreuung bis zu 8 Stunden am Tage aus, sodass ich nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen konnte. Warum werden ihr Erziehungszeiten bei der Rente angerechnet, aber mir nicht, obwohl ich in der Realität diese Zeiten hatte? Auch werden mir diese Zeiten bei der Bafög-Rückzahlung nicht zuerkannt! Wie steht ihre Partei zu dieser Ungleichbehandlung?
Zuletzt die Frage:
Warum kann die Mutter faktisch allein entscheiden, im Rahmen einer unehelichen Beziehung, ob der Vater das gemeinsame Sorgerecht für das Kind erhält oder nicht?
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen