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Ingbert Liebing
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Frage von Jürgen M. •

Frage an Ingbert Liebing von Jürgen M. bezüglich Energie

Sehr geehrter Wahlkandidat,

ich würde mich freuen, wenn Sie kurz und bündig zu folgenden sechs Fragen auf dieser Plattform Ihre Meinung kundtun würden:

1) Kennen Sie das "Erneuerbare-Energien-Gesetz", kurz EEG, im Detail?

2) Welche persönliche Meinung haben Sie zum Thema "Erneuerbare-Energien-Gesetz", kurz EEG?

3) Wissen Sie, wie viele Arbeitsplätze in Ihrem Wahlkreis Nordfriesland – Dithmarschen von diesem Gesetz abhängig sind?

4) Wissen Sie, wie hoch die Steuereinnahmen derjenigen Gemeinden sind, in welcher innerhalb ihrer Grenzen Windenergieanlagen installiert wurden?

5) Wissen Sie, wie viele Unternehmen in Ihrem Wahlkreis Nordfriesland – Dithmarschen sich mit den regenerativen Energien (Wind, Biomasse, Solartechnik etc.) befassen?

6) Würden Sie Ihre Parteikollegen in z.B. NRW von den positiven Effekten der regenerativen Energien überzeugen wollen?

Herzlichen Dank für Ihre Mühe und viel Glück bei der Bundestags-Wahl 2005!

Jürgen Millhoff, Husum

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Millhoff,

herzlichen Dank für Ihre Fragen. Ich bemühe mich sie kurz und prägnant zu beantworten.

Zu 1.) Ich kenne die Zielrichtung und den damit verbundenen politischen Willen, den Rot/Grün mit der CDU/CSU gemeinsam in 2000 formulierte. Es regelt die Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien mit dem Ziel den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung auf 12,5 % bis 2010 als eines der zentralen Elemente des Klimaschutzes zu erhöhen. Der Anteil der Windenergie am Stromverbrauch lag in 2003 bei 4 %, heute bei knapp 10 %. Das EEG beinhaltet eine Mindestpreisregelung kombiniert mit einer Verpflichtung der Netzbetreiber zur Abnahme und Vergütung des Stroms aus erneuerbaren Energien. Es handelt sich beim EEG um ein wirtschaftlich effizientes System: Die Vergütung ist degressiv gestaltet, bei Windenergie richtet sich die Vergütung weiterhin nach der Standortqualität. Eine Laufzeit von 20 Jahren gewährleistet Planungs- und Investitionssicherheit. Mit den Paragraphen im Detail bin ich nicht vertraut.

Zu 2.) Es ist für mich ein zeitlich befristetes Instrument um die regenerativen Energien zu fördern. Für mich ist dabei sehr wichtig, dass die Förderung degressiv erfolgt und eine Wettbewerbsfähigkeit das Ziel ist. Eine dauerhafte Subventionierung zu Lasten anderer Energieträger lehne ich ab. Aus heutiger Sicht hätte ich bei der Vergütung von Windstrom die Standortqualität gern deutlicher berücksichtigt gesehen. Ich finde es nicht hilfreich, wenn im Binnenland die Anlagen auf die Gipfel der Hügel gestellt werden, von wo aus sie besonders weit sichtbar sind. Dieses Versäumnis führt heute nämlich zu einer bundesweiten Akzeptanzdiskussion.

Zu 3.) Die Arbeitsplätze in meinem Wahlkreis hängen nicht allein vom EEG ab. Die Firmen der Windbranche und ihre Mitarbeiter stellen hochwertige Produkte und Dienstleistungen her. Wir müssen die Bedingungen für den Export verbessern. Unmittelbar bei Firmen der Windbranche arbeiten in Nordfriesland und Dithmarschen-Nord rund 3.000 Menschen.

Zu 4.) Im Detail nein. Ich weiß aber sehr gut, dass Gemeinden wie der FWL-Koog oder die Reußenköge mit den Steuereinnahmen auskommen können.

Zu 5.) Ich habe sie noch nicht gezählt. Allein die Menge halte ich auch nicht für entscheidend. Die Wertschöpfung für die Region zählt. Wichtig ist ausserdem, dass sie erfolgreich am Markt arbeiten und keinen Wettbewerb scheuen. Und dies trifft auf alle Firmen die ich in meinem Wahlkreis kenne zu.

Zu 6.) In der Union sind wir uns alle über die positiven Effekte der regenerativen Energien bewusst. Für Diskussion sorgt allein die Dauer und die Höhe der finanziellen Förderung. Und hier setze ich mich für die Fortführung des EEG´s in seiner jetzigen Formulierung ein.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Antworten gedient zu haben.

Herzlichst
Ihr Ingbert Liebing