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Ingbert Liebing
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Frage von Ralf H. •

Frage an Ingbert Liebing von Ralf H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Liebing,

danke für Ihre Antwort von gestern, leider empfinde ich diese als unbefriedigend.

Ihre Argumente, warum sie hier im Forum nicht antworten wollen habe ich gelesen, kann selbige aber nicht nachvollziehen. Ich verstehe Politik als öffentlichen Prozess, bei dem Fragen von allgemeinem Belang möglichst breit diskutiert werden sollten. Dazu ist ein Forum wie dieses mit vielen Teilnehmern sicher besser geeignet als die direkte und private Kommunikation zwischen Bürger und Volksvertreter. Ein zurückziehen auf einen Standpunkt wie etwa "Ich möchte nicht in der Öffentlichkeit diskutieren, weil die Diskussion in eine falsche Richtung laufen könnte" schürt meines Erachtens eher Misstrauen, als dass es hilft die viel zietierte Politikverdrossenheit zu bekämpfen.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Huth-Umbscheiden

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Huth-Umbschneiden,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich hiermit gern direkt beantworte.

In dem Interview in der Welt-Online vom 20.1.08 mit dem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, geht es um den Kampf gegen den Terrorismus und damit verbunden die Aussage des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, ein neues Luftsicherheitsgesetz in Karlsruhe scheitern zu lassen.

Hier noch einmal kurz der Kontext, aus dem Sie dieses Zitat genommen haben:

Frage Welt Online: Die Frage, was im Kampf gegen den Terror erlaubt ist, zieht sich wie ein roter Faden durch Ihre Amtszeit. Nicht immer sind Sie dabei einer Meinung mit dem Bundesverfassungsgericht. Woran liegt das?

Antwort Schäuble: Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo. Wo diese Grenzen sind, wie man die gegensätzlichen Interessen abgrenzt, ist Sache des Gesetzgebers. Ich verstehe, dass manche Verfassungsrichter gern Ratschläge geben würden. Dazu sind sie aber nicht demokratisch legitimiert. Sie haben - und das ist genauso wichtig – zu entscheiden, ob rechtliche Regeln eingehalten werden. Wenn sich alle an diese Begrenzungen der Kompetenzen halten, ist es ein fruchtbares Miteinander.

Ich verstehe diese Aussage Wolfgang Schäubles dahingehend, dass er auf die grundgesetzlich geregelte Gewaltenteilung hinweist. Er nimmt eine Befugnisabgrenzung vor und dies ist eine legitime Sache. Darüber hinaus ist seine Aussage, dass grundrechtlich geschützte Bereiche "irgendwo enden" durch das Grundgesetz selbst gedeckt. Eine Vielzahl von Grundrechten findet "im Rahmen der Gesetze" statt, Beispiel ist das Grundrecht auf Meinungsfreiheit: wo die Meinungsfreiheit die Rechte anderer Menschen beeinträchtigt, endet sie.

Mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing, MdB