Frage an Ingbert Liebing von Eckhard H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Liebing,
diese Woche haben Kommunen und Länder beim Bund um finanzielle Unterstützung für die Bewältigung von Flüchtlings-, Migranten- und Integrationsproblemen geworben. Ich habe ebenfalls diese Woche an einem Treffen von Mitarbeitern des BAMF, der Kommunen und diverser Flüchtlingsorganisationen teilgenommen und kann das Anliegen der Kommunen nur unterstützen. Sie, als Vorsitzender der KPV der CDU, könnten m. E. dem Kanzleramtsminister sowie Kollegen im Haushalts- bzw. AWZ-Ausschuss verdeutlichen, dass die Kommunen letztlich "Ausbesserer und Erfüllungsgehilfe" für den entwicklungspolitischen Auftrag geworden sind. Sämtliche Prozess- und Abwicklungskosten durch den Zustrom von Flüchtlingen sollten m. E. der deutschen ODA-Quote zugerechnet werden. Über die Bundesunternehmen von beispielsweise Engagement Global und GIZ könnten für die Kommunen doch "inländische Hilfsprogramme" aufgesetzt werden. Gleichzeitig könnte man mit temporären Personalentsendungen den akuten Betreuungsaufwand mit interkulturellen Kompetenzen begegnen. Wer Ursachen und Wirkung in einer veränderten Weltlage auf Probleme in Deutschland überträgt, sollte im EP 23 des Bundeshaushalts zumindest Ansatzpunkte für eine "Ko-finanzierung" der Kommunen entdecken. Könnten Sie nicht ein Brain-storming auf die Agenda der BMZ-Länder Arbeitsgruppe setzen?
Beste Grüße und viel Erfolg weiterhin für die KPV.
Eckhard Heine
Sehr geehrter Herr Heine,
im Moment steigen auch aufgrund der internationalen Sicherheitslage die Asylbewerberzahlen. Gleichzeitig verzeichnen wir eine EU-Binnenmigration aufgrund des Wohlstandsgefälles. Beide Bereiche sind voneinander getrennt und führen doch zu einer spürbaren Belastung in den Kommunen. Die Bundesregierung reagiert darauf und stellt zusätzliche Mittel für die Kommunen zur Verfügung und wird mit zusätzlichem Personal schnellere Asylverfahren anstreben. Auch die Bundesländer müssen dann ihrer Verantwortung gegenüber den betroffenen Menschen und den Kommunen gerecht werden.
Sie haben recht, Entwicklungspolitik hat präventiven Charakter. Aber „Ziel unserer Entwicklungspolitik ist es, auf der Grundlage unserer Werte und Interessen weltweit Hunger und Armut zu überwinden und Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Wir setzen uns ein für Frieden, Freiheit und Sicherheit, die Achtung und Verwirklichung der politischen und sozialen Menschenrechte sowie die Bewahrung der Schöpfung. Wir fördern den Aufbau einer sozial und ökologisch ausgerichteten Marktwirtschaft, gute Regierungsführung und die Mitwirkung der Zivilgesellschaft. Unsere Entwicklungspolitik leistet Hilfe zur Selbsthilfe“ (aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD).
Ihr Vorschlag „inländische Hilfsprogramme“ auf den Anteil der Mittel der Entwicklungszusammenarbeit am Bruttoinlandsprodukt (ODA-Quote) anzurechnen, darf nicht dazu führen, dass die Mittel für die Hilfe zur Selbsthilfe eingeschränkt werden. Ich finde Ihren Ansatz überdenkenswert und würde mich freuen, wenn Sie Ihre Überlegungen in den aktuellen Prozess zur Gestaltung von nachhaltigen Entwicklungszielen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Zukunftscharta) einbringen könnten. Ich meinerseits werde dies zunächst mit unseren Fachpolitikern erörtern.
Für einen weiteren persönlichen Austausch stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ingbert Liebing, MdB