Frage an Ingbert Liebing von Sebastian L. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Liebing,
sind Sie und Ihre Partei für oder gegen die Abkommen CETA + TTIP? Wie können Sie sicherstellen, dass, im Falle eines Abschlusses, der Schutz der Verbraucher in Deutschland / Europa nicht geschmälert wird ? Wie verhindern Sie, dass bei zukünftigen politischen Entscheidungen nicht der Steuerzahler für Fehlentscheidungen gerade stehen muss? (Stichwort Investitionsschutz, Haftungsausschluss)
Über eine Antwort freut sich, mit freundlichem Gruß,
Sebastian Lindemann
Sehr geehrter Herr Lindemann,
vielen Dank für Ihre Frage zu TTIP & CETA.
Der internationale Handel und grenzüberschreitende Investitionen unterliegen umfassenden Handels- und Investitionsschutzregeln, die im Laufe der Jahre und Jahrzehnte ständig weiter entwickelt werden. So haben die EU und Deutschland bereits eine Vielzahl von Handelsabkommen abgeschlossen. Freier Handel hat grundsätzlich positive Effekte auf Beschäftigung, Wirtschaftswachstum und das reale Einkommen der Bürgerinnen und Bürger.
Im Ergebnis kann die angestrebte stärkere Integration der Wirtschaftsräume erreicht werden, wenn nicht nur die Zölle dies- und jenseits des Atlantiks, sondern auch andere Handelsbarrieren wie beispielsweise unterschiedliche technische Vorschriften für bestimmte Produkte abgebaut werden. Gemeinsame Standards, größere Produktvielfalt und geringere Preise sind im Interesse von Unternehmen und Verbrauchern. Gerade der Mittelstand profitiert in besonderem Maße von einem verbesserten Marktzugang und dem Abbau bürokratischer Hemmnisse. Deshalb setzt sich die CDU/CSU-Fraktion für ein ambitioniertes Abkommen ein.
Der Abbau von Handelshemmnissen ist für Deutschland ein Kernanliegen (etwa im Hinblick auf die Automobil-, Chemie-, Maschinenbau- und Elektroindustrie).
Ziel Deutschlands und der EU-Kommission ist es, das hohe Niveau von Produktsicherheit und Verbraucherschutz in der EU zu erhalten und auszubauen. Ein Absenken insbesondere im Lebensmittelbereich steht nicht zur Debatte und wird es nicht geben. Mit der Vereinbarung von Transparenz- und Konsultationspflichten zwischen der EU und den USA soll mittel- bis langfristig ein verbessertes und vertieftes Verständnis des jeweiligen Verbraucherschutzes erreicht werden.
Die EU wird keines ihrer grundlegenden Gesetze zum Schutz von Menschen, Tieren oder der Umwelt aufheben. Dafür setzt sich auch die Bundesregierung ein. Die Gesundheit der EU-Bevölkerung und der notwendige Umweltschutz sind nicht verhandelbar. Dies sollte uns aber nicht vom Ziel abbringen, Handel und Investitionen transatlantisch möglichst weitgehend zu erleichtern und unnötige Hemmnisse, wie etwa doppelte Zulassungs- und Zertifizierungs-verfahren, abzuschaffen.
Investitionsschutz liegt auch im Interesse unserer deutschen Wirtschaft. Dabei ist klar, dass dies nicht zu Lasten der deutschen Steuerzahler erfolgt. In diesem Punkt wird zur Zeit sehr viel Verunsicherung betrieben.
Da europäisch-kanadische Abkommen CETA ist ausverhandelt. Die englische Abschlussversion wird jetzt übersetzt. Anschließend findet dazu eine öffentliche Diskussion und Beratung im Bundestag statt. Das Abkommen zwischen den USA und der EU TTIP wird noch verhandelt. Das Thema wird uns noch länger beschäftigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ingbert Liebing