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Ingbert Liebing
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Frage von Jost J. •

Frage an Ingbert Liebing von Jost J. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Liebing,

ich habe zwei Fragen zu der freiwilligen Versicherung für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung.

1. Warum wird für diese Gruppe ein Mindesteinkommen von knapp unter 2.000 Euro im Monat angenommen und darauf der Beitrag berechnet, auch wenn der Versicherungsnehmer deutlich weniger verdient oder sogar Verluste macht? Bei der Einkommenssteuer wird auch nur das wahre Einkommen besteuertt. Es gibt kein fiktives Einkommen, was besteuert wird. Wenn schon ein Mindesteinkommen gesetzt wird um einen Obulus (nicht zu knappen) zu erhalten, warum dann nicht den Hartz IV Satz ansetzen. Schließlich zahlen diese Versicherungsnehmer auch den Arbeitgeberanteil mit!

2. Warum wird bei dieser Gruppe von Versicherungsnehmern von der Krankenkasse bei einem Einkommen höher als der Mindestbeitrag, aber niedriger als den der Beitragsbemessungsgrenze der zu zahlende Beitrag nachträglich ERHÖHT (nach Datum der festgesetzten Einkommenssteuer), wenn das festgesetzte Einkommen höher als die Schätzung ist und der Bescheid später eingereicht wird, aber NICHT nachträglich ERNIEDRIGT, wenn das festgesetzte Einkommen niedriger als die Schätzung ist und der Bescheid später eingereicht wird? Da sehe ich eine Ungleichbehandlung zu Ungunsten der Versicherten.

Eigentlich sollte der Staat und die gesetzlichen Krankenkassen froh sein, daß es freiwillig Versicherte gibt (vor allen, die der 2. Fragestellung, wie mich auch), aber durch dieses Gebaren werden diese Versicherungsnehmer in die PKV getrieben.

Da ich davon ausgehe, daß auch Sie als Bundestagsabgeordneter ein breites Allgemeinwissen über die wichtigsten Gesetze und Verordnmungen haben (immerhin geht es um einige Millionen freiwillig Versicherte), wäre ich über eine fundierte Antwort dankbar.

Außerdem würde ich erwarten, daß der Gesetzgeber diese beiden Punkte baldigst in einer Gesetzesänderung berücksichtigt, da diese das Gerechtigkeitsempfinden beeinflussen.

Mit freundlichen Grüßen

Jost Jahn

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Jahn,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 18.04.2012 bezüglich der Versicherung für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ihre erste Frage möchte ich folgendermaßen beantworten:

Das Mindesteinkommen von 1.915,25(Stand 2011) Euro wird nicht unbedingt immer angenommen. Grundsätzlich erfolgt die Bemessung anhand der tatsächlichen beitragspflichtigen Einnahmen.
Falls die durchschnittlichen monatlichen Einnahmen geringer als das Mindesteinkommen sind, werden aus diesem Wert ihre monatlichen Beträge ermittelt.
Die beitragspflichtige Mindesteinnahme bezieht sich auf die Gesamtheit der Einnahmen, nicht nur auf die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit.

Ihre zweite Frage möchte ich gerne wie folgt beantworten:

Grundsätzlich ist eine Rückerstattung von monatlich gezahlten Beitragsgeldern nicht möglich.
Bei einer maßgeblichen Veränderungen des Einkommen sollte man die Krankenkasse schnellstmöglich informieren, um über Nachweise zu sprechen.
Die Beiträge gleichen sich aber in den meisten Fällen über die Jahre aus.

Ich hoffe, meine Ausführungen sind zu Ihrer Zufriedenheit und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing