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Ingbert Liebing
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Frage von Gert C. •

Frage an Ingbert Liebing von Gert C. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Liebing,
ich möchte ihnen meine Achtung aussprechen, weil Sie an Sie gestellte Anfragen beantworten.
Ich wollte eigentlich Herrn Dr. Norbert Röttgen eine Frage stellen. Aber er beantwortet ja keine.
Es geht um Umwelt und Gesundheit.
Als Kälteanlagenbauermeister kenne ich mich mit den Gefahren von verschiedenen Kältemitteln aus. Mit erschrecken habe ich erfahren, dass schon in einigen Fahrzeugen das Kältemittel "1234yf" Verwendung findet. Das Kältemittel ist entflammbar und setzt Flusssäure frei.
Als Fachmann weiss ich über diese Gefahren bescheid. Warum wird der Einsatz nicht verboten?

Mit freundlichen Grüssen
Gert Christiansen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Christiansen,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28. März 2012, in dem Sie Ihre Befürchtungen bezüglich des Einsatzes des Kältemittels 1234yf für Pkw-Klimaanlagen äußern. Hierauf möchte ich Ihnen gerne wie folgt antworten:

Die von Ihnen geschilderte Problematik ist der Bundesregierung bekannt, die von der Öffentlichkeit immer wieder geäußerten Befürchtungen bezüglich der Gefährlichkeit des Stoffes werden von meiner Fraktion und mir sehr ernst genommen.

Grund dafür, dass statt dem bisher verwendeten Kältemittel R 134a in Zukunft verstärkt das Kälteschutzmittel 1234yf zum Einsatz kommen wird, ist eine EU-Richtlinie. Diese schreibt ab dem 01. Januar 2011 die Einführung eines umweltfreundlichen Kältemittels für Klimaanlagen neuer Pkw-Modelle vor. Während das bisher verwendete Mittel R 134a einen Treibhauspotenzial-Wert besitzt, der weit über dem von der EU erlaubten Grenzwert liegt, ist das neue Kältemittel bezüglich seines Treibhauspotenzials erheblich verträglicher für das Klima. Problematisch ist jedoch, wie von Ihnen erwähnt, dass im Brandfall des Stoffes 1234yf Fluorwasserstoff entstehen kann.

Das hierdurch entstehende Risiko wird von beteiligten Behörden und Verbänden unterschiedlich hoch eingeschätzt. Um mögliche Gefahren abzuwehren, hat die US-Umweltbehörde EPA auf Basis einer umfassenden Risikoanalyse für den Einsatz von 1234yf konstruktive Vorsorgemaßnahmen am konkreten Automobil festgelegt. Die von den Herstellern bei der Konstruktion einzuhaltende ISO-Norm 13043:2011 standardisiert inzwischen eine umfassende Gefahrenanalyse, welche auch die befolgung dieser konstruktiven Vorsorgemaßnahmen einschließt. Bei der Erteilung von Typgenehmigungen fordert das Kraftfahrtbundesamt vom Antragsteller einen auf dieser ISO-Norm basierten Risikoeinschätzung, um so mögliche Gefahren durch die Verwendung von 1234yf auszuschließen.

Über diese Sicherheitsmaßnahmen hinaus sieht die Bundesregierung aufgrund der derzeitigen Informationslage keine ausreichende Grundlage für ein grundsätzliches Verbot des Einsatzes von 1234yf. Dies könnte auch nur EU-weit erfolgen. Im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung REACH wurde der Stoff allerdings regulär bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA registriert. Zwar hat die ECHA bei der Überprüfung des Registrierdossiers von den Registranten die Vorlage weitergehender Untersuchungsberichte angefordert, diese bezogen sich jedoch nicht auf die Entflammbarkeit bzw. das Risiko der Bildung von Fluorwasserstoff.

Unabhängig davon wird der Stoff im Rahmen von REACH in den nächsten 12 Monaten einer umfangreichen stofflichen Bewertung durch die deutschen Chemikalienbehörden unterzogen. Ob diese Bewertung zusätzliche Anhaltspunkte geben wird, die zu einer abweichenden Einschätzung führen könnten, bleibt ab zuwarten. Ich kann ihnen aber auf jeden Fall versichern, dass die Bundesregierung die Thematik weiter im Auge behalten wird und entsprechende Maßnahmen ergreifen wird, falls sich Hinweise darauf ergeben, dass von der Verwendung des Stoffes 1234yf auch bei Einhaltung der von der EPA erarbeiteten Vorsorgemaßnahmen eine Gefahr ausgeht.

Ich hoffe, meine Ausführungen waren für Sie von Interesse, für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing, MdB