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Frage von Stephan B. •

Frage an Ingbert Liebing von Stephan B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Liebing,

wie stehen sie persönlich und auch ihre Partei zu Acta?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Beinert,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.02.2012 zum ACTA-Abkommen.

Zunächst möchte ich vorausschicken, dass ich manche Kritik am Verfahren, wie dieses Abkommen zustande gekommen ist, teile. Abgesehen von manchen Fachpolitikern, die mit diesem Thema befasst waren, hat eine breitere Information und Befassung nicht stattgefunden. Ich bedaure dies - stelle aber auch immer wieder fest, dass trotz vorhandener Informationsangebote insbesondere die Medien erst dann ein Thema aufgreifen, wenn es manchmal schon zu spät für Veränderungen ist oder ein Thema bereits weit gediehen ist.

Die inhaltliche Zielsetzung des Abkommens halte ich für zwingend geboten:

Die Notwendigkeit, geistiges Eigentum zu schützen und Produktpiraterie zu bekämpfen, ist unumstritten. Es ist begrüßenswert, dass erstmals so viele Staaten gemeinsam gegen Produktpiraterie vorgehen. Alleine in der EU entstehen jedes Jahr 8 Mrd. EUR Verluste durch nachgeahmte Produkte. Das ACTA- Abkommen dient in erster Linie der internationalen Bekämpfung der Produktpiraterie.

Da jedoch bestimme Aspekte des Abkommens, insbesondere die Urheberrechte im Internet betreffend, vermehrt in die öffentliche Kritik geraten sind, wurde die bereits erteilte Weisung zur Unterzeichnung des internationalen Vertragswerks vom Auswärtigen Amt wieder zurückgezogen. Im Gesetzgebungsprozess wird sich nun das Europäische Parlament mit dem Abkommen beschäftigen. Federführend hierbei ist der Ausschuss für internationalen Handel zuständig. Dieser wird sich zunächst umfassend mit allen Details und Kritikpunkten des Abkommens beschäftigen und abschließend eine Stellungnahme abgeben. Bisher kann ich nicht erkennen, dass das Abkommen Änderungen des nationalen Rechts nach sich zieht. Es ist ausdrückliche Verhandlungsmaßgabe der Bundesregierung an die verhandlungsführende EU-Kommission gewesen, dass ACTA über bestehendes deutsches Recht nicht hinausgehen darf. Die oftmals geäußerte Befürchtung, dass ACTA Internetsperren, wie sie in Frankreich und Großbritannien in Form des Three-Strikes-Modells üblich sind, auch für Deutschland möglich macht, ist nach meinem Kenntnisstand unbegründet. Das ACTA Abkommen sieht diese Maßnahme für Deutschland nicht vor. Allerdings müssen wir akzeptieren, dass andere Regierungen bestehende Kontrollmaßnahmen nicht abschaffen wollten. Deswegen wurde vereinbart, dass gesetzliche Internetsperren von anderen Ländern eingeführt werden können. Es besteht aber kein Zwang dazu. Eine Verschärfung der Haftung der Internetserviceprovider, so dass diese zukünftig für die Inhalte gehosteter Seiten verantwortlich gemacht werden können, ist durch ACTA ebenfalls nicht vorgesehen. Dies wurde zwar von den USA gefordert, konnte sich jedoch nicht durchsetzten.

Sollte sich jedoch in den Sitzungen des Handelssauschusses Gegenteiliges erweisen, kann ich ACTA nicht mehr gutheißen. Denn es darf nicht sein, dass Urheberrechtsinteressen über Verbraucherschutzinteressen gestellt werden. Nur wenn beide Interessen gleichermaßen berücksichtig werden, werde ich das Abkommen weiterhin befürworten. Dies sind Sachverhalte, die bei den jetzt anstehenden Beratungen geklärt werden müssen.

Ich hoffe, meine Ausführungen sind für Sie von Interesse. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing