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Ingbert Liebing
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Frage von Sebastian L. •

Frage an Ingbert Liebing von Sebastian L. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Liebing,

es würde mich interessieren warum, aus Ihrer Sicht, Deutschland seinen Müll exportieren darf. Warum wird das nicht verhindert. Stichwort : Elektroschrott in Afrika, Schiffe in Indien und all die skandalösen Fakten die ich noch nicht kenne.

Vielen Dank für eine Antwort,

Sebastian Lindemann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lindemann,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15. November 2011, in dem Sie den Export von Müll aus Deutschland in afrikanische und asiatische Länder kritisieren. Hierauf möchte ich Ihnen gerne wie folgt antworten:

In Deutschland und in den anderen Mitgliedstaaten der EU ist es grundsätzlich verboten, sogenannte „Abfälle zur Beseitigung“ im Ausland zu entsorgen. Ausnahmen sind hier nur erlaubt, wenn im Inland keine geeigneten Anlagen zur Beseitigung der speziellen Abfallart vorhanden sind oder wenn sich die Nutzung grenznaher ausländischer Anlagen anbietet. Anders gestaltet sich die Gesetzeslage bei den sogenannten „Abfällen zur Verwertung“, welche rechtlich als Wirtschaftsgüter betrachtet werden. Ihre Verwertung kann grundsätzlich im Ausland erfolgen, allerdings gibt es hier Beschränkungen hinsichtlich der Inhaltsstoffe und der Zielländer entsprechend dem in Deutschland geltenden Recht.

Insgesamt wird der Export gefährlicher Abfälle durch das 1992 in Kraft getretene „Baseler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung“ geregelt. Dieses besagt, dass grenzüberschreitende Abfallverbringungen die Genehmigung des Ausfuhrlandes, die Genehmigung sämtlicher Durchfuhrländer sowie die Genehmigung des Einfuhrlandes benötigen. Die Regelungen des Baseler Übereinkommens sollen hierbei vor allem diejenigen Staaten schützen, die nicht über die notwendigen technischen Voraussetzungen für den Umgang mit gefährlichen Stoffen verfügen. Aus diesem Grund wurden auf der zweiten und dritten Vertragsstaatenkonferenz auch konkrete Einschränkungen für den Ex- und Import von Abfällen festgelegt. Mit Hilfe des Baseler Abkommen ist es gelungen, weltweit die Anzahl illegaler Abfalltransporte stark zu verringern. Angesichts des Umfangs der international transportierten Güter ist eine lückenlose Kontrolle der Grenzen zwar nicht möglich, allerdings gelingt es den deutschen Behörden dennoch, in 90 Prozent der Fälle die für die Verbringung in Deutschland verantwortliche Person festzustellen und zur Verantwortung zu ziehen.

In diesem Zusammenhang steht auch der von Ihnen angesprochene Export von Elektroschrott nach Afrika. Grundsätzlich ist es in Deutschland illegal, nicht mehr funktionstüchtige Elektrogeräte ins außereuropäische Ausland zu exportieren, da diese hier nur selten umweltgerecht recycelt werden können. Wie allerdings zum Beispiel eine Studie des Bundesumweltamtes aus dem Jahre 2010 zeigt, werden dennoch immer noch große Mengen an defekten Elektrogeräten illegal aus Europa nach Asien und Afrika exportiert. Dieser Problematik ist sich die Bundesregierung bewusst. Auch wenn das Baseler Abkommen schon einen wichtigen Schritt in Richtung umweltgerechtes Abfallmanagement darstellt, sind meine Fraktion und ich dennoch der Meinung, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Ausfuhr von illegalem Abfall in Entwicklungsländer zu verhindern. Aus diesem Grund hat sich die Bundesregierung in den letzten Jahren auf europäischer Ebene auch mit Nachdruck für eine neue Richtlinie eingesetzt, welche unter anderem die Beweislast bei Elektro-Exporten umkehren soll: während nach heute geltenden Recht die Behörden den Exporteuren nachweisen müssen, dass es sich bei der als verwendbar deklarierten Ware in Wirklichkeit um Schrott handelt, wäre es gemäß der von Deutschland favorisierten Richtlinie in Zukunft Aufgabe der Exporteure, zu beweisen, dass ihre Geräte noch funktionsfähig sind. Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen hat solch eine klare europäische Regelung bereits 2010 gefordert und es ist somit auch auf den Einsatz der deutschen Bundesregierung zurückzuführen, dass die Richtlinie momentan im Trilog zwischen europäischen Parlament, dem Rat und der EU-Kommission verhandelt wird.

Schwieriger gestaltet sich die Lage bei der von Ihnen angesprochenen Abwrackung von Schiffen in Entwicklungsländern. Auch hier ist es grundsätzlich verboten, dass Schiffe aus der EU in Afrika oder Asien abgewrackt werden. Allerdings gestaltet sich die Kontrolle hier ungleich schwerer als bei Elektroschrott, da viele Schiffe auf hoher See ihre Flagge wechseln und sich so dem Zugriff europäischer Behörden entziehen. Um dieser Problematik beizukommen, setzt sich das Bundesumweltministerium auf internationaler Ebene für eine weltweite Regelung im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) ein, die bezüglich der Abwrackung von Schiffen internationale Standards festlegen soll.

Ich kann Ihnen versichern, dass meine Fraktion und ich uns auch in Zukunft dafür einsetzen werden, die geltenden Regelungen weiter zu verbessern und bestehenden Lücken und Inkonsistenzen in der Internationalen Gesetzgebung zu schließen. In meinem Wahlkreis Nordfriesland und Dithmarschen-Nord ist bei vielen Menschen bekannt, dass das Prinzip der Nachhaltigkeit ein zentrales Leitmotiv meiner Arbeit im Deutschen Bundestag ist und ich mich in meiner Funktion als Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Meeresschutz seit Jahren dafür einsetze, dass wir unsere Meere noch stärker vor Verschmutzungen jeder Art schützen. Hierzu gehört auch, dass wir weiter entschlossen die illegale Einbringung von Plastikmüll durch Schifffahrt und Fischerei bekämpfen. Vor diesem Hintergrund begrüße ich auch ausdrücklich das im Oktober diesen Jahres beschlossene Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, das der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Christian Ruck und ich gemeinsam erstellt haben und welches ein deutliches Signal für einen noch stärkeren Meeresschutz setzt.

Ich hoffe, meine Ausführungen waren von Interesse für Sie, für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing, MdB