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Ingbert Liebing
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Frage von Jens M. •

Frage an Ingbert Liebing von Jens M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Liebing

Auch alle Sport- und Privatpilotenpiloten müssen sich neuerdings einer sehr
fragwürdigen, aktuell jährlichen und zudem kostenpflichtigen
globalen und alle Behörden umfassende Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch Antrag unterziehen.
Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht
gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?

Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben?
Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung
- und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt?
Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?

Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem an Terroranschlag ausging. Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger!!!
Lastwagenfahrer stellen ein viel größereres "Gefahrenkontingent" dar, kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!

Warum werden die nicht zum gläsernern Bürger gemacht,
sondern nur ausgerechnet diese harmlose Minderheit?

Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit und Gleichheit noch gegeben?
Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?

Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt,
dass man sie schleichend einfach abschafft?

Auch gibt es auch keinerlei festgelegten Zuverlässigkeitskriterien, d.h. es wird willkürlich entschieden.
Dazu kommt, dass die entsprechenden Verordnungen, denen der Bundesrat noch zustimmen müsste (§17), nicht vorhanden sind, aber dennoch das Verfahren unter Hintergehen des Bundesrates durchgeführt wird (laut Anweisung des Bundesinnenministerium).

Hier werden Grundrechte ausgehebelt, die Unschuldsvermutung gilt nicht mehr, Rechtssicherheit ist nicht gegeben.
Bitte teilen Sie mit, was Sie dagegen sofort und nach der Wahl unternehmen werden?
Welche Antwort hierauf kann ich an unsere Vereinsmitglieder weitergeben?

Wir würden Sie gerne auch mal zu einem kleinen Rundflug
bei uns einladen, damit Sie sich persönlich davon überzeugen können,
dass wir keine Kamikazeterroristen sind.

Mehr Information unter

An Anruf Ihrerseits würde genügen

Mit freundlichen Grüßen
Jens Mogensen

Portrait von Ingbert Liebing
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mogensen,

als langjähriger Bürgermeister einer Gemeinde mit Flughafen kenne ich die Probleme, die sich aus einer Vielzahl der neuen Sicherheitsauflagen ergeben haben. Durch Gespräche mit Sportfliegern in meiner Gemeinde weiß ich, dass sie zum Teil als übertrieben und sachlich unsinnig empfunden werden. Zu den einzelnen Aspekten des Gesetzes hat die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag bisher folgende Position bei den Gesetzesberatungen :

Bereits während der parlamentarischen Beratungen hat die Union stets auf die verfassungsrechtlichen Probleme des Luftsicherheitsgesetzes hingewiesen. Im Gegensatz zur rot-grünen Koalition war es fortwährendes Anliegen sowohl der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als auch der unionsgeführten Länder, Rechtssicherheit für die politischen Entscheidungsträger und die betroffenen Piloten zu schaffen. Hierzu ist
eine Klarstellung im Grundgesetz unabdingbar. Diese notwendige Klarstellung hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (BT-Drs. 15/2649) vorgelegt. Leider hat die rot-grüne Koalition sich einer Klärung wider besseres Wissen verweigert, da ihr der Koalitionsfrieden wichtiger war. Deshalb hat die
Union das Luftsic herheitsgesetz als Ganzes abgelehnt.

Da sich abzeichnete, dass die rot-grüne Koalition trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken gewillt war das Vorhaben durchzusetzen, hat die Union in den Beratungen im Bundesrat mehrere Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes gemacht, um zumindest hier Einsicht bei Rot-Grün zu erreichen. Dies betraf auch den Bereich der Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Da Rot-Grün auf unsere
Bedenken keinerlei Rücksicht nahm, kam es nach dem Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes zu mehreren Beschwerden von Luftsportverbänden und Privatpiloten. Nachdem der Bundespräsident verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem Luftsicherheitsgesetz geäußert hat, sollte man sich deshalb einer objektiven Evaluierung der Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes nicht verschließen und prüfen, inwieweit sich in parlamentarischen Beratungen auch Verbesserungen bezüglich einer
uneingeschränkt sicherheitsorientierten, auch im Sinne der Privatpiloten
praktikablen Zuverlässigkeitsüberprüfung erreichen lassen.

Die Neigung von Rot-Grün, in vielen Fällen bei der Umsetzung von EU-Recht in nationale Regelungen noch einmal kräftig draufzusatteln, haben CDU und CSU stets kritisiert. Allzu oft hat die rot-grüne Bundesregierung hierbei unsachgemäße Verschärfungen hinzugefügt. Deshalb gilt es auch bei der Umsetzung des JAR-FCL 3 genau zu überprüfen, was sachlich gerechtfertigt und geboten ist. Hier muss die Sicherheit im
Luftverkehr unbedingte Priorität haben.

Unter dieser Maxime ist aber auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Ich werde mich für eine objektive Überprüfung der Regelungen einsetzen. Überflüssige, nicht zielgerichtete und überbürokratische Regelungen wird es mit der CDU/CSU nicht geben.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ingbert Liebing