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Ingbert Liebing
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Frage von Klaus M. •

Frage an Ingbert Liebing von Klaus M. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Ingbert Liebing,

bei der Abstimmung zur Unterirdischen Speicherung von CO2 auf abgeordnetenwatch.de haben Sie für das Gesetz gestimmt.
Mich würde interessieren, wie Sie genau zu dem Thema stehen, Kohlenstoffdioxid unterirdisch zu speichern und ob Sie wirklich denken, dass das eine gute Alternative ist, um das Klima zu schützen.
Und sehen Sie keine mögliche Gefahr für die Bevölkerung in der Methode?
Schließlich ist ein Teil der benötigten TEchnologie noch unerforscht.

Über eine Stellungsnahme Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.

Freundliche Grüße

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Möller,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22. Oktober 2010, in dem Sie mich um eine Stellungnahme bezüglich der unterirdischen Abspeicherung von Kohlendioxid bitten. Dieser Bitte möchte ich gerne wie folgt nachkommen:

Das Thema „Unterirdische Abspeicherung von CO2“ ist in den vergangenen zwei Jahren deutschlandweit äußerst kontrovers diskutiert worden. Vor allem in Nordfriesland, dem nördlichen Teil meines Wahlkreises, gibt es seitens der Bevölkerung große Ängste, Sorgen und Bedenken bezüglich der Sicherheit des Verfahrens. Diese Ängste nehme ich sehr ernst. Die dramatischen Bilder aus Fukushima haben uns im Frühjahr diesen Jahres erneut vor Augen geführt, dass es unerlässlich ist, sämtliche Risiken auszuschließen, bevor eine neue Technologie eingesetzt wird. Besonders vor dem Hintergrund, dass ich von meiner Fraktion zum Berichterstatter für alle wasserpolitischen Themen im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags ernannt wurde, besitzt für mich vor allem der Schutz des Trinkwassers oberste Priorität. Insgesamt besitzt die Sicherheit der Bevölkerung somit für meine Koalition und mich höchste Priorität, Abstriche aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen der Energieversorger darf es hier nicht geben.

Persönlich bin ich der Auffassung, dass die Bedeutung von CCS völlig überschätzt wird. Allerdings gibt es Interessenlagen in Deutschland, z.B. in Brandenburg, die CCS-Projekte realisieren wollen. Das akzeptiere ich.

Wichtig ist bei all diesen Überlegungen, dass die geplanten Forschungs- und Demonstrationsvorhaben aber nicht gegen den Willen der Bevölkerung durchgesetzt werden. Aus diesem Grund habe ich mich in den vergangenen Jahren gemeinsam mit der schleswig-holsteinischen Landesregierung und den anderen CDU-Bundestagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein für die Verankerung einer Länderklausel im dem geplanten CCS-Gesetz eingesetzt. Diese Klausel würde den Bundesländern das Recht einräumen, selbst über die CO2-Speicherung in ihrem Gebiet zu entscheiden. In Bezug auf Schleswig-Holstein und Nordfriesland wäre dies somit der entscheidende Hebel, um eine CO2-Speicherung im Land auszuschließen, da es hier einen politischen Konsens aller Parteien gegen die CO2-Speicherung gibt. Gemeinsam konnten meine Kollegen und ich erreichen, dass diese Länderklausel in dem CCS-Gesetzesentwurf, über den der Bundestag im Juni diesen Jahres abgestimmt hat, enthalten ist.

Trotzdem wurden in den Wochen vor der Abstimmung von verschiedener Seite Erwartungen an mich herangetragen, im Bundestag dafür zu stimmen, CCS gesetzlich zu verbieten. Dies ist im Bundestag jedoch nur die Position der Linken, aus deren Reihen interessanterweise der brandenburgische Wirtschaftsminister Christoffers das einzige CCS-Vorhaben in Deutschland durchsetzen will. Die Position der Fraktion Die Linken wird im Bundestag von keiner anderen Fraktion geteilt, auch nicht von SPD und Grünen. Hätte ich mich im Vorfeld der Abstimmung auf eine solche Position bezogen, hätte ich keinerlei Chance gehabt, die Länderklausel mit zu erarbeiten und durchzusetzen. Auch wenn ich im Gesetz noch erhebliche Mängel sehe und Bedenken habe, so ist doch das wichtigste Ziel mit der Länderklausel erreicht. Deshalb habe ich im Juni auch für das Gesetz gestimmt und bedauere es ausdrücklich, dass das CCS-Gesetz grade aufgrund dieser Klausel im September im Bundesrat gescheitert ist. Die Euphorie einiger CCS-Gegner hierdrüber kann ich nicht nachvollziehen, da durch die Länderklausel gewährleistet worden wäre, dass die Bundesländer selbst über die Nutzung der Technologie auf ihrem Gebiet hätten entscheiden können und insofern in Bezug auf Schleswig-Holstein mit dem vom Bundestag entschiedenen Gesetz die Interessen der Bevölkerung gewahrt worden wären. Da einige Bundesländer den Gesetzesentwurf grade wegen der Länderklausel abgelehnt haben, ist es fraglich, ob diese letztendlich im finalen Gesetz erhalten bleibt - denn dass es ein CCS-Gesetz geben wird, steht aufgrund der entsprechenden EU-Gesetzgebung nicht zu Deposition, fraglich ist letztendlich also nur der Inhalt.

Aus diesem Grund werden meine schleswig-holsteinischen Kollegen und ich uns auch in Zukunft mit allem Nachdruck für die Erhaltung einer Länderklausel in dem geplanten CCS-Gesetz einsetzen. Ich begrüße es insofern, dass das Bundeskabinett Ende letzten Monats den Vermittlungsausschuss angerufen hat, um so vielleicht auf diesem Wege eine Klärung der Situation herbei zu führen, denn nach über zwei Jahren Diskussion brauchen wir endlich Klarheit und Rechtssicherheit bezüglich der Thematik.

Ich hoffe, meine Ausführungen waren für Sie von Interesse, für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit bereit.

Mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing, MdB