Frage an Ingbert Liebing von Gert C. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ingbert Liebing,
ich wurde am 01.01.2011 mit Leukämie in´s Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Tumorzentrum eingeliefert. Ich war seit dem 01.10.1965 bis 30.09.1973 bei der Bundeswehr - AG 52 in Leck. Seit dem 10.01.1966 bis zum Ausscheiden war ich als Flugzeugmechaniker tätig.
Meine Frage ist.
Wie sieht es mit der Entschädigung von Radarstrahlenopfern aus. Ich bin ein Betroffener.
Mit freundlichem Gruß
Gert Christiansen
Sehr geehrter Herr Christiansen,
vielen Dank für Ihre Mail, die ich hiermit gern beantworten möchte.
Zunächst möchte ich mein Bedauern über Ihren Gesundheitszustand äußern.
Das Thema Entschädigung von Radarstrahlenopfern ist seit längerem bekannt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich dafür eingesetzt, dass eine Untersuchungskommission zu Radarstrahlenopfern eingesetzt wurde. Diese Kommission hat danach geforscht, welche Krebsarten durch Radarstrahlen verursacht werden.
Wenn Ihre Erkrankung auf Radarstrahlen zurück geht, müssen Sie einen Antrag auf Entschädigung bei der Bundeswehr einreichen, falls Sie dies noch nicht getan haben, so schnell wie möglich.
Sie können sich ansonsten auch an den Bund zur Unterstützung Radargeschädigter
wenden um sich weitergehend zur Rechtslage zu informieren.
Als Abgeordneter kann und darf ich keine Rechtsauskünfte geben.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Ingbert Liebing, MdB