Frage an Ingbert Liebing von Michael J. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Eine Nachfrage:
Sie schreiben, dass ALGII-Empfänger der Gesellschaft eine Gegenleistung in Form der Ein-Euro-Jobs erbringen sollen. In dieser Formulierung schwingt mit, dass Menschen, die hilfebedürftig sind, dafür bestraft werden sollen. Als Bestrafung dürfen Ein-Euro-Jobs aber nicht dienen. Sie sind auch keine Gegenleistung, sondern sollen zielgerichtete Maßnahme zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit sein.
Die Kriterien Zusätzlichkeit und Gemeinnützigkeit sind übrigens nicht die einzigen, die erfüllt werden müssen. Ist Ihnen bekannt, dass Ein-Euro-Jobs auch zur Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt geeignet sein müssen?
Die derzeitige Praxis sieht übrigens so aus, dass die Überprüfung dieser Kriterien von den Leistungsträgern nicht selbst durchgeführt wird. Werden Sie sich für eine Änderung dieser rechtswidrigen Praxis einsetzen?
Ich hoffe übrigens, dass die CDU noch einen "Plan B" zur Beseitigung der zunehmenden Ungerechtigkeit hat, für den Fall, dass die Arbeitslosigkeit nicht gravierend gesenkt werden kann?