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Ingbert Liebing
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Frage von Udo S. •

Frage an Ingbert Liebing von Udo S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Liebing,

das Bundesverfassungsgericht hat zum Nichtraucherschutz entschieden, dass die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern unzureichend und irreführend sind. Deshalb müssen die Bundesländer bis zum Ende des Jahres 2009 das bestehende Gesetz novellieren.
Hier in unserem Bundesland Schleswig-Holstein habe ich noch von keiner Aktivität der Regierung in dieser Angelegenheit gehört.
Fakt ist: In Husum gibt es Speisegaststätten, in denen der Wirt am Tresen raucht; oder Lokale, in denen nach dem Weggang der letzten Essensgäste die Aschenbecher auf die Tische kommen. Auch gibt es genügend Lokale, in denen die Türen der angeschlossenen Raucherräume kategorisch offen bleiben.
Meine Frage an Sie: Wann ist mit einem Nichtraucherschutz-Gesetz in Schleswig-Holstein, das diesen Namen verdient, zu rechnen?
Da meine Frage ja nicht in Ihren unmittelbaren Arbeitsbereich fällt, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir, sollten Sie meine Frage nicht beantworten können, mir einen entsprechenden Ansprechpartner in der Regierung von Schleswig-Holstein nennen würden.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Scheller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Scheller,

vielen Dank für Ihre Frage. Schleswig-Holstein hat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich des Nichtrauerschutzes bereits umgesetzt, aktualisiert nach der Debatte bezüglich der kleinen Kneipen und Gaststätten. Das Bundesverfassungsgericht hatte im übrigen zu strenge Nichtraucherschutzgesetze verworfen.

Aktuell ist in Schleswig-Holstein in der Diskussion, ob eine Innovationsklausel mit eingebaut wird, damit ev Raucherkabinen eingerichtet werden zum besseren Nichtraucherschutz.

Die von Ihnen kritisierten Beobachtungen sind eher ein Fall für die Vollzugskontrolle: Aber es kann nicht jeden Abend in jedem Lokal ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes alles kontrollieren. Am wirkungsvollsten sind daher die Gäste selber, die sich beim Wirt über das Rauchen im Lokal beschweren oder einfach das Lokal wechseln.

In der Landesregierung Schleswig-Holstein ist das Sozialministerium Ansprechpartner für Sie, bitte wenden Sie sich an Herrn Dr. Wolfgang Kröhn, zuständig für alle Bereiche betreffend den Nichtraucherschutz, Tel: 0431-988-5483.

Mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing