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Frage von Ottmar H. •

Frage an Ingbert Liebing von Ottmar H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Liebing,

Älter Arbeitssuchende haben alle das gleiche Problem!
Bewerben Sie sich auf unsere Stelle, Ihr Profil passt perfekt. Sobald die Personalsachbearbeiter allerdings gelesen haben, das es ein älterer Bewerber ist, hört man nichts mehr von dem verantwortlichen Sachbearbeiter.

Sobald das Geburtsdatum bekannt wird, ist man durch das große Sieb gefallen. Es werden jüngere und deutlich weniger qualifizierte Arbeitnehmer eingestellt (man glaubt die wären billiger und würden die neusten Technologien beherschen).
Außerdem gibt es eine früher immer eingehaltene Regel kaum noch, Eingansbestätigung der Bewerbungsunterlagen und in jedem Fall eine Mitteilung ob die Stelle anderweitig vergeben wurde.
Heute leider die sehr selten gewordene Ausnahme!

Meine Frage:

Ist es für den Bewerber nicht von Vorteil auf Altersangaben zu verzichten können ( Diskriminierung wegen Alter) um wenigstens die Chance auf ein Vorstellungsgespräch zu bekommen, und um dann nachzuweisen, dass man soziale und fachliche Kompetenz besitzt und sehr wohl für die ausgeschriebene Stellen geeignet ist?

Wäre eine Gesetzesänderung diesbezüglich erforderlich und hilfreich für die Arbeitssuche?

Wäre eine Gesetzesänderung, in der eine Verpflichtung zur Information über den Stand der Bewerbung zwingend vorgegeben wird nicht sinnvoll, um nicht auf eine Stelle zu warten die längst nicht mehr vakant ist?
Verhindert dies Nichtinformation nicht auch, dass Stellenangebote nicht angenommen werden weil man auf "die" Stelle hofft, die wie man glaubt bestens passt?

Ich bin sicher dass wesentlich mehr der Älteren Arbeitssuchenden einen Arbeitsplatz bekommen könnten, wenn Sie ersteinmal eingeladen werden.

Auf Ihre Antwort freue ich mich

und verbleibe mit freundlichen Grüßen

O.Hanreich

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hanreich,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich älterer Arbeitssuchender, die ich gern hiermit beantworten möchte.
Ich teile Ihre Sorgen bezüglich der oft schwierigen Einstellungssituation älterer Arbeitnehmer, kann Ihnen aber auch versichern, dass hier bereits von gesetzlicher Seite einiges getan wurde.

Zunächst einmal haben wir das Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen - „Initiative 50plus“ ins Leben gerufen - der Bund flankiert die „Rente mit 67“ neben einer Reihe von Modellprojekten in den Regionen u.a. mit der „Initiative 50plus“, um die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland weiter zu verbessern. Denn schon heute müssen die notwendigen Veränderungsprozesse in Gang gesetzt werden, um die Herausforderungen des demografischen Wandels zu bestehen. Die dazu bestehenden Instrumente werden neu justiert und gestärkt. Bestandteil der „Initiative 50plus“ ist eine Verbesserung der Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Betrieben, die Entgeltsicherung als Kombilohn für ältere Arbeitnehmer, Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber und eine gemeinschaftsrechtskonforme Neugestaltung über befristete Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern ab Vollendung des 52. Lebensjahres.

Ihren Vorschlag, in den Bewerbungsunterlagen das Alter zu verschweigen halte ich für fragwürdig, denn es gibt ja genauso Unternehmen, die gerade an älteren, erfahrenen Mitarbeitern interessiert sind. Damit hätten ältere Arbeitnehmer doch auch einen Nachteil.

In den USA wird es bereits mit extrem strengen Antidiscrimination Laws genauso gemacht, wie Sie es vorschlagen. Ob aber wirklich der Staat all das regeln muss, finde ich sehr fraglich. In den USA nimmt das teilweise absurde Züge an und ich glaube auch nicht, dass solche Regelungen wirklich spürbar helfen. Die deutlich lockereren Kündigungsregelungen zeigen da eher ihre Wirkung. Auf Initiativbewerbungen eine Antwortpflicht einzuführen halte ich nicht für realisierbar.

Außerdem zeigt ein Blick in die Arbeitslosenstatistiken, dass auch viele junge Bewerber heute teilweise sehr lange auf eine Stelle warten müssen. Meines Erachtens handelt es sich also nur bedingt um ein Altersproblem, wenn Menschen lange nach einem passenden Job suchen müssen. Glauben Sie mir, das ist auch durch ein Gesetz nicht regelbar. Stellen Sie sich vor, Sie hätten selber einen Betrieb zu führen, würde man Sie nun zwingen, gewisse Personen einzustellen ohne das Sie Bedarf hätten, wäre das für Ihren Betrieb sicher kontraproduktiv.

Mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing