Frage an Ingbert Liebing von Thorsten L. bezüglich Verbraucherschutz
Wie stehen Sie zur von Herrn Seehofer geforderten Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes hinsichtlich der Ausnahme der Finanzaufsicht?
Sehr geehrter Herr Lucht,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Bundesrat hat im Dezember 2008 die Empfehlung abgegeben, das Informationsfreiheitsgesetz in Bezug auf die Finanzaufsicht zu ergänzen. Die Ergänzung zielte darauf ab, die Finanzdienstleistungsaufsicht vom Informationsfreiheitsgesetz auszunehmen. Mittlerweile ist dieser Vorschlag vom Tisch. Der Ursprungsgedanke, die Finanzdienstleistungsaufsicht vom Informationsfreiheitsgesetz auszunehmen bestand darin, dass das Informationsfreiheitsgesetz das Bankgeheimnis sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gefährdet.
Die Bedenken des Bundesrates wurden vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und der Mehrzahl der Parlamentarier im Bundestag nicht geteilt. Nach dieser Einschätzung ist es nicht erforderlich, die Finanzdienstleistungsaufsicht vom Informationsfreiheitsgesetz auszunehmen. Der Schutz von personenbezogenen Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sind durch entsprechende Paragraphen im Informationsfreiheitsgesetz ausreichend sichergestellt, um geheimhaltungsbedürftige Informationen wirksam zu schützen.
Das Zahlungsdienstleitungsumsetzungsgesetz, in dessen Rahmen das Informationsfreiheitsgesetz ergänzt werden sollte, ist am 25. Juni erlassen worden. Die vom Bundesrat empfohlene Ergänzung wurde in das Gesetz nicht aufgenommen. Damit bleibt der freie Informationszugang erhalten.
Ich begrüße diese im Sinne des Bürgers getroffene Entscheidung. In Zeiten der großen staatlichen Unterstützung für die Banken ist im Gegenzug größtmögliche Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit unerlässlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ingbert Liebing