Frage an Ingbert Liebing von Sebastian G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Liebing,
mich interessiert Ihre Position in der Diskussion um die geplanten Stop-Seiten für Internetseiten mit kinderpornograpischem Material.
Sicherlich haben Sie zur Kenntnis genommen, dass sich derzeit eine Petition in der Mitzeichnung befindet, die sich gegen die geplante Gesetzesänderung ausspricht und der bislang knapp 100.000 Bürger zugestimmt haben, das heißt der Bundestag wird sich mit diesem Thema befassen.
Sind Sie der Ansicht dass die Problematik Kinderpornographie im Internet den geplanten Eingriff in die Grundrechte nötig macht oder teilen Sie meine Auffassung, dass eine direkte Verfolgung der Anbieter und Hintermänner und die Schließung der Websites (die hauptsächlich auf Servern in den westlichen Ländern liegen) effektiver und gerechter wäre?
Wie beurteilen Sie, dass das BKA eigenständig die Sperrlisten erstellt und nicht von außer kontrolliert werden kann ob Internetseiten zurecht gesperrt werden oder nicht?
Teilen Sie meine Sorge, dass diese Art von Zensur -wenn einmal eingerichtet- auch auf andere unliebsame Inhalte, wie verfassungsfeindliche Websites, Websites mit illegalen Downloads, etc angewandt wird und so die reale Verfolgung von Straftaten im Internet durch Stop-Seiten verdrängt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Gebhard,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gern beantworte. Diese Woche fand im Deutschen Bundestag eine Sachverständigen-Anhörung zu diesem Thema statt. Die Anhörung hat das grundsätzliche Ziel von Ministerin von der Leyen und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bestätigt: das so genannte access-blocking, d.h. die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten auf ausländischen Servern, ist eine sinnvolle zusätzliche Präventionsmaßnahme zur Bekämpfung der Kinderpornographie!
Nahezu einhellige Meinung der Sachverständigen war: Sperrlisten können - zusätzlich zu den bestehenden harten und bereits geltenden strafrechtlichen Maßnahmen - einen wichtigen Beitrag zur Prävention leisten und zum Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Kinderpornographie beitragen.
Große Bedenken bleiben insbesondere aus datenschutzrechtlichen und verfahrenstechnischen Gründen im gesamten Bereich der Strafverfolgung sowie damit zusammenhängend bei der Erhebung und Weiterleitung von personenbezogenen Daten. Dieser Komplex, der nicht die Prävention, sondern die konkrete Sanktion, also die Strafverfolgung betrifft, wurde in den Gesetzentwurf auf Begehren des Bundesjustizministeriums eingefügt. Diese Bedenken wurden von den Sachverständigen nahezu ausnahmslos geteilt. Deshalb plädiert die CDU/CSU-Fraktion für die komplette Streichung dieses Absatzes.
Darüber hinaus teilten die Sachverständigen ausnahmslos das Ziel, das access-blocking einzig und allein auf Kinderpornographie zu begrenzen. Begehrlichkeiten nach einer Ausweitung des access-blocking auf andere Inhalte oder Themenbereiche erteilt die Union eine harte und klare Absage.
Ich begrüße es, dass nach der Anhörung der Gesetzgebungsprozess nunmehr zügig fortgeführt werden kann und noch in den nächsten Wochen zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden! Ihre Bedenken teile ich nicht und begrüße es sehr, dass nun eine sinnvolle und dringend nötige Maßnahme zum Schutz der Kinder auf den Weg gebracht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ingbert Liebing, MdB