Frage von Bettie G. • 31.03.2022
Warum haben Sie es so auffallend eilig, gegen den Rat von Fachleuten und betroffenen Bürgern das neue Denkmalschutzgesetz NRW in der jetzigen unausgereiften Form durchzubringen?
Sehr geehrte Frau Scharrenbach, die öffentliche Anhörung zum neuen Denkmalschutzgesetz der Landesregierung NRW fand am 18.3. statt. Die Mehrzahl der Experten kritisiert das Gesetz in ihren Stellungnahmen und mündlich weiterhin scharf: Das Gesetz habe noch erheblichen Überarbeitungsbedarf – wolle man nicht eine Klagewelle in Kauf nehmen“. Aus welchen Gründen gehen Sie - just als gelernte Bankkauffrau - nicht mit ausreichend Zeit und im offenen Diskurs die Defizite des Gesetzes an und legen es erst dann den Abgeordneten zur Abstimmung vor? Reicht es Ihnen, den überaus kostbaren Denkmalbestand des Landes künftig massiv kurzfristigen kommunalen politischen und auch kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen auszuliefern?
Antwort ausstehend von Ina Scharrenbach CDU