
(...) Die zweimalige Verweigerung der Unterschrift des Bundespräsidenten zeigt doch, dass Gesetze auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Es ist ja nicht so, dass das Parlament unentwegt verfassungswidrige Gesetze verabschiedet. Wenn verschiedene Abgeordnete der Meinung sind, dass der Bundespräsident für die Prüfung von Gesetzen nicht zuständig sei, ist das ihr gutes Recht. (...)