(...) Die zweimalige Verweigerung der Unterschrift des Bundespräsidenten zeigt doch, dass Gesetze auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Es ist ja nicht so, dass das Parlament unentwegt verfassungswidrige Gesetze verabschiedet. Wenn verschiedene Abgeordnete der Meinung sind, dass der Bundespräsident für die Prüfung von Gesetzen nicht zuständig sei, ist das ihr gutes Recht. (...)
(...) Sie haben vollkommen Recht, wenn Sie sagen, dass die Menschen dieses Landes über anstehende Entscheidungen entsprechend aufgeklärt werden müssen. Jedoch musste ich die Erfahrung machen, dass die Themen für eine hinreichend ausführliche Aufklärung oftmals zu komplex sind. (...)
(...) die Schaffung eines neuen Straftatbestandes „Verfassungsbruch“ halte ich für nicht sinnvoll. In Deutschland werden die Gesetze vom Parlament verabschiedet, nicht aber von einer einzelnen Person. (...)
(...) Beim EU-Verfassungsvertrag handelt es sich in der Tat um eine wichtige Frage. Wir alle werden von den Regelungen des Verfassungsvertrags unmittelbar betroffen sein. Vieles spricht also dafür, dass auch die deutschen Bürger über die Annahme des Vertrags abstimmen. (...)