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Ilse Aigner
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Ilse Aigner von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Aigner,

in Ihrer Antwort vom 8.1. an Herrn Stock behaupteten Sie, dass die Rechtmäßigkeit der im Bundestag beschlossenen Gesetze ausreichend kontrolliert wird. Warum sind Sie davon überzeugt?

Auch Abgeordnete sprachen dem Bundespräsidenten vor kurzem das Recht ab, die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen festzustellen und deshalb die Unterschrift zu verweigern. Macht Sie das nachdenklich?

Ein anderes Beispiel: Herr Steinbrück und eine Arbeitsgruppe haben im Zusammenhang mit der Ankoppelung der Kirchensteuer an die Abgeltungssteuer eindeutig eine rechtswidrige Lösung favorisiert - Einzelheiten finden Sie in Abgeordnetenwatch bei Fragen an Frau Bettina Hagedorn und Herrn Eduard Oswald. Offenbar wird keine ausreichende Kontrolle der Rechtmäßigkeit vorausgesetzt.
Macht Sie das nachdenklich?

Mit welchen Maßnahmen wollen Sie erreichen, dass möglichst selten im Bundestag ein rechtswidriges Gesetz beschlossen wird?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Reth,

Die zweimalige Verweigerung der Unterschrift des Bundespräsidenten zeigt doch, dass Gesetze auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Es ist ja nicht so, dass das Parlament unentwegt verfassungswidrige Gesetze verabschiedet. Wenn verschiedene Abgeordnete der Meinung sind, dass der Bundespräsident für die Prüfung von Gesetzen nicht zuständig sei, ist das ihr gutes Recht. Ich bin da anderer Meinung.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner

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