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Antwort von Ilse Aigner
CSU
• 25.07.2008

(...) Die Qualität der Infrastruktur wird künftig durch eine Reihe von gesetzlichen und vertraglichen Regelungen genau festgeschrieben, und zwar in der Fläche wie in Ballungsräumen. Vor diesem Hintergrund möchte ich nochmals betonen, dass durch die Teilprivatisierung der DB AG kein einziger privater Investor Zugriff auf das Schienennetz erhält. Im Übrigen gibt es für Streckenstilllegungen ein ganz klar festgelegtes Verfahren, dem am Ende die zuständige Aufsichtsbehörde zustimmen muss (§ 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes). (...)

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