Frage an Ilse Aigner von Alfred H. bezüglich Senioren
Sehr verehrte Frau Bundestagsabgeornete Aigner.
Zur Zeit lese ich auf CSU-Plakaten den Slogan "Mehr Netto für Alle". Ich bin Rentner. Bitte erläutern Sie mir in diesem Zusammenhang meine zukünftigen Mehrungen bei meinen Rentenbezügen, bzw. Minderungen bei den Abzügen wie Steuer, Sozialversicherungen usw.
PS. Ich bin CSU-Mitglied und deshalb besonders neugierig auf Eure (Unsere) Wahlversprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Holzer
Sehr geehrter Herr Holzer,
das Steuerentlastungskonzept der CSU richtet den Blick vor allem auf die Familien, die normalen Arbeitnehmer und den Mittelstand. Und damit auf jene Gruppen, die mit ihrer Arbeit den Großteil des anhaltenden Aufschwungs erwirtschaften, im steuerlichen Bereich aber nur unzureichend am Aufschwung teilhaben.
Unser Steuerkonzept sieht unter anderem vor:
die Absenkung des Eingangssteuersatzes und eine Abflachung des
Tarifverlaufs. Neben Arbeitnehmern profitieren auch steuerpflichtige Rentner von unserem Steuerkonzept.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber den Auftrag erteilt, die Besteuerung von Renten verfassungskonform auszugestalten, so dass seit 2005 das Alterseinkünftegesetz gilt. Beiträge zur Altersvorsorge sind nun steuerfrei. Dafür werden Rentenzahlungen ab einer bestimmten Bezugshöhe schrittweise besteuert.
Mit unserem Drei-Stufen-Konzept wollen wir den Auswirkungen dieser kalten Progression entschieden begegnen. Familien, Normalverdiener und Leistungsträger sowie der Mittelstand müssen steuerlich wieder fairer behandelt und entlastet werden.
Neben der sozialen Gerechtigkeit muss die Politik sich auch vermehrt am Kriterium der Leistungsgerechtigkeit orientieren. Soll heißen: Gerechtigkeit muss auch denen widerfahren, die den Kuchen erwirtschaften, von dem viele leben.
Erster Schritt: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag, Wiedereinführung der Pendlerpauschale
Unser Drei-Stufen-Konzept verbindet das Ziel einer breiten Entlastung für
Familien, Arbeitnehmer und Mittelstand mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung.
Im Jahr 2009 sollen mit einer Sofortentlastung zunächst das Kindergeld und
der Kinderfreibetrag erhöht werden. Zugleich soll die Pendlerpauschale zur steuerlichen Berücksichtigung der Fahrten zum Arbeitsplatz ab dem ersten Kilometer und damit in bewährter Form wieder eingeführt werden.
Zweiter Schritt: Erhöhung des Grundfreibetrags und Absenkung des
Eingangssteuersatzes
Im Jahr 2010 soll eine erste Senkung des Einkommensteuertarifs durch Erhöhung des Grundfreibetrages von jetzt 7.664 auf dann 8.004 Euro erfolgen sowie eine Reduzierung des Eingangssteuersatzes von 15 auf 13 Prozent. Der Spitzensteuersatz bleibt unverändert. Entlastungsvolumen der zweiten Stufe:10 Milliarden Euro.
Dritter Schritt: Abflachung des gesamten Tarifverlaufs Im Jahr 2012 soll eine Abflachung des gesamten Steuertarifs erfolgen. Von der neuerlichen Absenkung des Eingangssteuersatzes auf 12 Prozent und der Anhebung der Grenze auf 60.000 Euro, ab der der unverändert hohe Spitzensteuersatz greift, profitieren alle Steuerzahler. Außerdem soll ein Kindergrundfreibetrag in Höhe von 8.004 Euro eingeführt werden. Das Entlastungsvolumen dieses dritten Schrittes beziffert sich auf 13 Milliarden Euro.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner