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Ilse Aigner
CSU
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Frage von Thomas B. •

Frage an Ilse Aigner von Thomas B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Aigner,
ich spiele derzeit mit dem Gedanken mich per Fern- und Onlinestudium weiterzubilden und einen akademischen Abschluss zu erlangen.
Leider ist das erwählte Studium mit grossen Kosten verbunden, diesbezüglich habe ich auch mit meinem Arbeitgeber über eine mögliche Kostenübernahme gesprochen.
Ist es richtig das die Kosten für ein Studium seit dem 1.1.2008 vom Arbeitgeber nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden können?

Ihre Ansicht bezüglich Fachkräfte- und Absolventenmangel kann ich nur teilen, daher wundert mich diese Ausage doch sehr.

Was halten sie von dem Vorschlag Online Studiengänge an staatlichen Schulen in Bayern anzubieten und den Zugang für Fachkräfte ohne FH-Reife zu erleichtern (siehe z.B. Schleswig-Holstein)?

Mit freundlichen Grüssen

Thomas Bliem

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bliem,

zum 1.1.2008 hat es keine Änderung der steuerlichen Absetzbarkeit gegeben. Weiterhin sind die Kosten für eine Fortbildung in vollem Umfang absetzbar. Ausbildungskosten hingegen werden bis 4.000 Euro pro Jahr anerkannt. Ihre persönliche Situation ist mir nicht hinreichend bekannt, so dass ich nicht beurteilen kann, ob ihr Hochschulstudium als Aus- oder Fortbildung steuerlich anerkannt würde. Fest steht aber, dass ihre Studienkosten absetzbar sind.

Bayern hat vor einiger Zeit das Studienonlineportal "Virtuelle Hochschule Bayern" - www.vhb.org - ins Leben gerufen. Die vhb ist keine eigenständige Hochschule, sondern eine gemeinsame Einrichtung ihrer bayerischen Trägerhochschulen. Inzwischen wurden sieben bayerische Hochschulen als Trägerhochschulen anerkannt. Nach eingehender Prüfung ist die Aufnahme weiterer Hochschulen möglich.

Zu beachten ist jedoch, dass es sich hierbei nicht um ein grundständiges Studium handelt. Es wird also kein Studiengang angeboten, der aus einem Grund- und Hauptstudium besteht und mit einer Hochschulprüfung (z.B. Diplomprüfung) abgeschlossen wird. Die vhb stellt den Studenten der Trägerhochschulen bedarfsorientiert und entgeltfrei virtuelle Lernangebote zur Verfügung. Eine sinnvolle Verbindung von Präsenzlehre und virtueller Lehre wird dadurch möglich. Sonstigen Nutzern, die nicht als Studenten an den vhb-Trägerhochschulen immatrikuliert sind, stehen die vhb-Kurse gegen Entgelt zur Verfügung. Ein grundständiges Studium via Internet wird derzeit nur von der FernUniversität in Hagen angeboten.

Für ein Studium wird in der Regel die Hochschulreife vorausgesetzt. Aber auch ohne (Fach-) Abitur kann das Studium genehmigt werden. Genauere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite www.vhb.org.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner

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