Frage an Ilse Aigner von Michael S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Aigner,
zunächst darf ich Ihnen für Ihre ausführliche Antwort auf die Frage von Frau Pfünder vom 04.03.09 danken.
Aufgrund Ihrer Replik sehe ich als rechtlicher Laie einen Handlungsbedarf und möchte anfragen, ob Sie dies mit Ihrem zwischenzeitlich erworbenen Hintergrundwissen ebenso einschätzen.
Sie Schreiben in der o.g. Antwort u.a.:
"Die rechtliche Lage ist derart, dass weder BMF noch die BaFin die Herausgabe der auf einem Clearing-Konto einer deutschen Bank befindlichen 55 Mio Euro, die von der Kaupthing Bank beansprucht werden, erzwingen können."
Wenn die rechtliche Lage aktuell keine Möglichkeit bietet, im Sinne der 30.800 Verbraucher einzugreifen, wäre es dann nicht geboten, durch eine entsprechende Gesetzesänderung diese Möglichkeit wenigstens für die Zukunft zu schaffen?
Wer wäre bei der Einbringung eines solchen Gesetzesentwurfs federführend? Das Ministerium für Verbraucherschutz oder eher das BMF?
Oder wäre eine Gesetzesänderung von vorneherein nicht möglich, weil zu tief in die Rechte der Banken eingegriffen würde und diese nach Abwägung höher zu bewerten sind, als die Rechte einzelner Personengruppen?
Ihrer Antwort sehe ich mit Freude entgegen
und verbleibe mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr Schüller,
danke für Ihre Anfrage.
Ich vermag zum derzeitigen Zeitpunkt einen rechtlichen Handlungsbedarf nicht zu sehen. Zumal sich das BMF intensiv um eine Lösung bemüht. Eine Gesetzesänderung, wie Sie es hier fordern, würde einen massiven Eingriff in die Rechte der Banken bedeuten. Es geht hier, und da muss ich Ihrer Einschätzung widersprechen, nicht darum, gegen den Bürger und für die Banken zu entscheiden, sondern um einen selbstverständlichen Schutz der Rechte von Banken, wie er in jeder marktwirtschaftlichen und rechtstaatlich verfassten Gesellschaft geboten ist. Von diesem Schutz profitieren darüber hinaus auch die Anleger. Ihr Versuch, Bürger und Banken gegeneinander auszuspielen, scheint mir hier fehl am Platz.
Zur Frage der Zuständigkeit: Bei einer Gesetzesänderung, wie Sie Ihnen vorschwebt, wäre wohl das BMF federführend.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner, MdB