Frage an Ilse Aigner von Lothar P. bezüglich Gesundheit
Sehr verehrte Frau Aigner,
wie lange muss ich mir noch Stevia aus USA besorgen? Wie ist ihre Position zu diesem natürlichen Süßstoff? Warum dauert die Zulassung in Deutschland und in der EU so lange?
Sehr geehrter Herr Penning,
vielen Dank für Ihre Frage.
Bei Stevia rebaudiana Bertoni, Blätter und andere Teile dieser Pflanze sowie Erzeugnisse daraus handelt es sich um neuartige Lebensmittel bzw. neuartige Lebensmittelzutaten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten, da sie vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung (15. Mai 1997) in der EU noch nicht in nennenswertem Umfang als Lebensmittel verwendet worden sind. Neuartige Lebensmittel dürfen in der EU nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn nach einer gesundheitlichen Bewertung eine Zulassung erteilt wurde. Für Stevia rebaudiana Bertoni, Blätter und andere Teile dieser Pflanze sowie Erzeugnisse daraus wurde eine solche Zulassung aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bisher nicht erteilt.
Zwar wurde bereits im Jahre 1997 ein Antrag auf Zulassung dieser Pflanze und ihrer getrockneten Blätter als neuartige Lebensmittel/neuartige Lebensmittelzutaten gestellt. Die Zulassung wurde jedoch mit Entscheidung 2000/196/EG der Europäischen Kommission vom 22. Februar 2000 (ABl. EG Nr. L 61 S. 14) verwehrt, da im Rahmen der wissenschaftlich Bewertung durch den ehemaligen Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss (SCF) der Europäischen Kommission die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Stevia rebaudiana Bertoni nicht festgestellt werden konnte.
Im August 2007 wurde ein neuer Antrag auf Zulassung von Stevia rebaudiana Bertoni als neuartiges Lebensmittel eingereicht. Die gesundheitliche Bewertung des Antrags wird derzeit durchgeführt und bleibt zunächst abzuwarten.
Wie auch Sie in Ihrer Anfrage ansprechen, sollen Stevia rebaudiana Bertoni bzw. bestimmte Inhaltsstoffe daraus vor allem auf Grund ihrer süßenden Eigenschaften verwendet werden. Daher wird insbesondere auch der Einsatz der isolierten, süß schmeckenden Inhaltsstoffe dieser Pflanze (Steviolglycoside) in Lebensmitteln diskutiert. Steviolglycoside sind als Lebens-Mittel-Zusatzstoffe (Süßungsmittel) einzustufen. Lebensmittel-Zusatzstoffe unterliegen gemäß den einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften ebenfalls dem Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt und dürfen daher in der EU nur nach einer gesundheitlichen Bewertung und Zulassung verwendet werden.
Im Jahre 1999 hat der SCF bereits eine gesundheitliche Bewertung von Steviosid, der Haupt-Komponente der süß schmeckenden Inhaltsstoffe von Stevia rebaudiana Bertoni, durchgeführt und in seiner diesbezüglichen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass Steviol, ein im menschlichen Verdauungstrakt gebildeter Metabolit von Steviosid, genotoxisch ist.
In der Zwischenzeit wurden weitere Daten zur Sicherheit süß schmeckender Stevia-Inhaltsstoffe vorgelegt, die als Lebensmittel-Zusatzstoff (Süßungsmittel) Verwendung finden sollen. Diese Daten werden derzeit von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet. Über eine etwaige Zulassung von Steviolglycosiden als Süßungsmittel wird nach Vorliegen der EFSA-Stellungnahme auf europäischer Ebene entschieden werden. Über den genauen Zeitplan der EFSA liegen mir keine detaillierten Informationen vor. Dazu kann jedoch die Europäische Kommission Auskunft geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB