Frage an Ilse Aigner von Florian K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Aigner!
kurz gesagt, zum Thema "BETTELN", ich und die meisten meiner Kollegen sind stolz darauf durch eigene Arbeitleistúng ihren Lebenunterhalt zu verdienen! Ich muß zu keiner Behörde danke sagen oder überspitzt ausgedrückt "BETTELN", jeder verdient seinen Lebensunterhalt selber!
Ich verstehe sie aufgrund der Trennungen der gesetzlichen Gewalten, das sie in einem laufenden Verfahren, keine Aussage machen wollen!
Was ich mich frage, der Kollege vorbestraft, kriegt keinen Pflichtverteidiger! Mir sagte mal ein Richter, kein Ausländer, kein Pflichtverteidiger, es ging darum, daß keiner dem Richter dadurch "an den Karren fahren" kann und unter drei Monaten evtl. Haftstrafe gibt es auch keinen! M.A. nach beste Förderung rechter Tendenzen, unter dem Motto "Die Ausländer kriegen alles!" Nur weil die Richter in diesem ZUsammenhang ja kein Fehlurteil haben wollen! Ich finde die Einstellung der Richter ok, jeder soll ein faires Verfahren bekommen!
Was mich ärgert ist die Tatsache, das ein einzelner Richter ein solches Urteuil fällt, Pflichtverteidiger versagt und die Sache geht auf Kosten des Steuerzahlers in die nächste Instanz! Schaden 400 Euro! Aufgrund des Urteils zahlt der Steuerzahler ca. 1.620 € (180 x 90 €), bestensfalls ca. 810 € (90 x 90 €). Der geschädigte erhält keinen Cent und der Staat hat Kosten und einen Hartz-IV-Empfänger mehr! Wollen wir das, oder wollen, das Leute die Mist gebaut, dafür gerade stehen und ihren Schaden ausgleichen, diesen bezahlen und den Staat nichts kosten, sondern durch Geldstrafe was bringen? Und weiter selber ihren Lebensunterhalt verdienen?
Was ich für ein Problem in diesem Zusammenhang sehe, ist die Tatsache, das es in diesem Fall zwei Arten von Recht gibt, die einen die sich eine vernünftige Verteidigung leisten können und die anderen die dies nicht können! Also zwei Klassen! Ist dies mit unserer Verfassung (Gleichheit) vereinbar? Ich freue mich auf Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Florian Keßler
Sehr geehrter Herr Keßler,
danke für Ihre Nachfrage.
Bitte sehen Sie es mir nach, wenn ich mich nach wie vor nicht zu dem von Ihnen geschilderten konkreten Fall äußern kann.
Ich vermag Ihre Meinung, in der Bundesrepublik herrsche eine Zwei-Klassen-Justiz, nicht zu teilen. Es bleibt jedem Bürger die Möglichkeit, ein Urteil anzufechten und in Berufung zu gehen. Der Gleichheit vor dem Gesetz soll u.a. dadurch gewährleistet werden, dass jedem Angeklagten vor Gericht im Falle einer notwendigen Verteidigung, d. h. in einer Verfahrenslage, in der sich ein Angeklagter nicht selbst verteidigen kann, ein Pflichtverteidiger bestellt werden muss, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Angeklagte sich dieses Pflichtverteidigers bedienen möchte oder auch nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner, MdB