Frage an Ilse Aigner von Michael v. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Aigner,
die unlängst gekeulten Puten in Niedersachsen sollen kompostiert werden. Das ist nicht nachvollziehbar. Bitte beantworten Sie folgende Fragen:
(1) Wie wird sichergestellt, dass sich keine Wildvögel an den gekeulten, kompostierten Puten mit dem Vogelgrippevirus infizieren?
(2) Wie wird gewährleistet, dass weder Ratten noch Mäuse Kontakt zu den Kadavern bekommen?
(3) Wie wird die Kompostierung vorgenommen?
(4) Welche Schadwirkungen (Grundwaserverseuchung etc.)können bei der Kompostierung entstehen?
(5) Warum werden die getöteten Puten nicht wie anderes getötetes Geflügel entsorgt?
(6) Wie teuer kommt die Kompostierung und wer trägt die Kosten?
(7) Weshalb wird immer noch nicht geimpft, obwohl schon seit zwei Jahren Impfstoffe mit Markerqualität vorliegen?
Mit freundlichen Grüßen
Michael v. Lüttwitz
Sehr geehrter Herr v. Lüttwitz,
danke für Ihre Anfrage.
Die im Verlaufe des Seuchengeschehens in Geflügelbeständen in Niedersachsen getöteten Puten sind nicht kompostiert worden, sondern in von der zuständigen Behörde zugelassenen Verarbeitungsbetrieben unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen unschädlich beseitigt worden.
Impfstoffe, die neben einer einfachen Applikation an große Tierzahlen durch Trinkwasser oder Sprayimmunisierung auch eine belastbare und sichere Unterscheidung zwischen infizierten und geimpften Tieren erlauben, befinden sich seit längerem in der Entwicklung, sind aber bis jetzt noch nicht zur Zulassungsreife gelangt. Eine solche diagnostische Unterscheidung zwischen infizierten und geimpften Tieren ist nach der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 18. Oktober 2007 erforderlich, die die entsprechende Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt hat (Richtlinie 2005/94/EG des Rates vom 20. Dezember 2005 mit Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza und zur Aufhebung der Richtlinie 92/40/EGW).
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner, MdB