Frage an Ilse Aigner von Johannes K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr veehrte Frau Aigner,
schon im November 2007 verordneten sich die MdB eine Diätenerhöhung. Seit heute geistert die Meldung durch die Medien, dass mit einem weiteren Ansteigen Ihrer Bezüge zu rechnen ist.
Die Zahlen, welche im Raum stehen, treiben einem "einfachen" Angestellten das Wasser in die Augen. Oft scheint (Stichwort: Politik(er)verdrossenheit) die Menge Geld in keiner Relation zur Leistung zu stehen. Auch will mir die ätzende Kritik anderer Parteien ob des Steuervorschlags von Kollege Huber ("Nicht bezahlbar! Vollrausch!") nicht in den Kopf, da doch erhöhte Diäten sehr wohl bezahlbar zu sein scheinen. Ich befürchte, dass bei den zukünftigen Wahlen die Fraktion der Nichtwähler noch größer wird, dass es vermutlich einige geben wird, die Parteien am äußeren Rand des Spektrums wählen werden. Das wird uns alle nicht weiter bringen.
In einem Forum verglich ein Teilnehmer die Bundesrepublik mit einem Baum, der - wie Deutschland - früher kräftig, frisch und gesund war, jetzt aber von Misteln durchsetzt ist.
Ich will jetzt nicht direkt die Gleichung Mistel = Politiker aufstellen. Leider scheint mir in Aussagen Ihrer Kollegen oft genug mit zweierlei Maß gemessen zu werden. Oder, wie woanders schon geschrieben: Dort Wasser predigen, aber selber Wein trinken.
Werden Sie die Diätenerhöhung ablehnen?
Vielen Dank für die Antwort!
Mit freundlichen Grüßen!
Sehr geehrter Herr Kolaczek,
in § 11 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes sind die Maßstäbe für die Höhe der Entschädigung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages seit 1995 festgeschrieben. Die monatlichen Bezüge der Abgeordneten haben sich danach an den Gehältern von z.B. Oberbürgermeistern und Landräten (Besoldungsgruppe B6) zu orientieren.
Die Erhöhung der Diäten im Jahr 2007 wurde nötig, da man den Beschluss aus dem Jahr 1995 bis dahin nicht umgesetzt hatte und die Abgeordnetenbesoldung um fast 800 € hinter die der Bürgermeister und Landräte, Bundesrichter usw. zurückgefallen war. Nunmehr gibt es den Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes, der wie immer auf die Bundesbeamten übertragen wird und der auf Grund der Gesetzeslage von 1995 auch bei den Abgeordneten zu einer Erhöhung führt.
Die Besoldung der Beamten und Richter wird in Umsetzung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst rückwirkend zum 01. Januar 2008 und dann erneut zum 01.Januar 2009 angehoben. Als Folge dieser aktuellen Änderungen der Richter– und Beamtenbesoldung erhöht sich auch die Abgeordnetenentschädigung. Diese wird vergleichbar den genannten Orientierungsgrößen B6/R6 zum 1. Januar 2009 um 278,00 € (3,63 vH) und zum 1. Januar 2010 um 213,00 € (2,68 vH) angehoben. Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung folgt der Erhöhung der Richter- und Beamtenbesoldung also erst mit einjähriger Verzögerung.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich bewusst, dass jede Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung in der Öffentlichkeit besonders kritisch bewertet wird. Deshalb ist mit den genannten Besoldungsgruppen eine vergleichbare Bezugsgröße gefunden worden, an der sich die Höhe der Abgeordnetenbezüge orientiert.
Die Bundestagsabgeordneten sind durch das Verfassungsgericht dazu verpflichtet, über Änderungen der Diäten selbst abzustimmen. Darüber bin ich alles andere als glücklich, da jedes Mal eine öffentliche Diskussion vorprogrammiert ist. Ich erachte die Besoldung von Oberbürgermeistern und Landräten als eine vernünftige Bezugsgröße. Auch bin ich nicht glücklich darüber, dass die Erhöhungen bzw. Anpassungen so kurz hintereinander erfolgen. Tatsächlich fallen aktuell aber zwei Dinge ausnahmsweise zusammen: die oben genannte Angleichung, die seit 1995 ansteht und der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner