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Frage von Eugen L. •

Frage an Ilse Aigner von Eugen L. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Aigner,

in Ihrer
Antwort an Hr. Reichardt schreiben Sie, bei der Vorratsdatenspeicherung würden "keine Gesprächsinhalte aufgezeichnet, sondern lediglich die Verbindungsdaten für sechs Monate gespeichert."

Diese Aussage ist irreführend und widerspricht den Tatsachen.

(1)
Im Falle von SMS ist es beispielsweise technisch unmöglich, eine Trennung von Verbindungsdaten und Inhalt vorzunehmen (vgl. http://www.mobilfunkhilfe.de/handy-faq-artikel-4 ).

(2)
In vielen Fällen lassen oft schon die Verbindungsdaten Rückschlüsse auf den Gesprächsinhalt zu. So ist es mehr als wahrscheinlich, dass jemand der häufig die telefonische Eheberatung konsultiert, auch unter dementsprechenden Problemen leidet.

Frage A:
Wie ist also Ihre Aussage, es würden "keine Gesprächsinhalte aufgezeichnet, sondern lediglich die Verbindungsdaten für sechs Monate gespeichert" zu verstehen?

Weiter schreiben Sie in der Antwort an Hr. Reichardt ohne "wirksame Ermittlungsinstrumente wie die Telekommunikationsüberwachung und die Vorratsdatenspeicherung" sei eine effektive Strafverfolgung unmöglich.

Dass der Staat auch ohne Vorratsdatenspeicherung seine Bürger schützen kann zeigen die Ermittelungserfolge bei der Verhaftung islamistischer Extremisten im Sauerland im September 2007.

Frage B:
Weshalb haben Sie trotzdem diesem Gesetz zugestimmt, unter Inkaufnahme massiver Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger?

Mit freundlichen Grüßen
E. L.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Laitl,

eine Abfrage der gespeicherten Verbindungsdaten ist an strenge rechtsstaatliche Voraussetzungen (u. a. konkreter, durch bestimmte Tatsachen begründeter Verdacht, keine anderweitige Möglichkeit der Aufklärung, Richtervorbehalt) geknüpft - die telefonische Eheberatung erfüllt diese Bedingungen definitiv nicht.

Im Übrigen werden SMS-Inhalte nicht aufgezeichnet.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner

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