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Ilse Aigner
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Frage von Johannes N. •

Frage an Ilse Aigner von Johannes N. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Aigner,
demnächst (ab 1.9.05) werde ich Bürger Ihres Wahlkreises werden und bin deshalb an Ihrem Standpunkt zu folgendem Thema interessiert:

Alle Sport- und Privatpilotenpiloten müssen sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen.

Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?

Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben?

Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?

Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem an Terroranschlag ausging.

Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger!!! Lastwagenfahrer stellen ein viel größeres "Gefahrenkontingent" dar, kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!

Warum werden die nicht zum gläsernern Bürger gemacht, sondern ausgerechnet diese harmlose Minderheit?

Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben? Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?

Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?

Welche Antwort hierauf kann ich an unsere Vereinsmitglieder weitergeben?

Nicht einmal die USA überprüfen auf solche entwürdigende Weise ihre Altpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz! Nur Deutschland will einmal mehr einmalig perfekt in der Welt sein.

Für Ihre Antwort danke ich im voraus,

mit freundlichen Grüßen
Hans Nießlbeck

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Niesslbeck,

in Ihrer Email vom 09.08.2005 baten Sie mich zum Thema Zuverlässigkeitsüberprüfung für Sport- und Privatpiloten Stellung zu beziehen. Ihrer Bitte will ich gerne nachkommen.

Bereits während der parlamentarischen Beratungen hat die Union stets auf die verfassungsrechtlichen Probleme des Luftsicherheitsgesetzes hingewiesen. Im Gegensatz zur rot-grünen Koalition war es fortwährendes Anliegen sowohl der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als auch der unionsgeführten Länder, Rechtssicherheit für die politischen Entscheidungsträger und die betroffenen Piloten zu schaffen. Hierzu ist eine Klarstellung im Grundgesetz unabdingbar. Diese notwendige Klarstellung hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (BT-Drs. 15/2649) vorgelegt. Leider hat die rot-grüne Koalition sich einer Klärung wider besseres Wissen verweigert, da ihr der Koalitionsfrieden wichtiger war. Deshalb hat die Union das Luftsicherheitsgesetz als Ganzes abgelehnt.

Da sich abzeichnete, dass die rot-grüne Koalition trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken gewillt war ihr Vorhaben durchzusetzen, hat die Union in den Beratungen im Bundesrat mehrere Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes gemacht, um zumindest hier Einsicht bei Rot-Grün zu erreichen. Eine zentrale Forderung der Union hierbei war die Streichung von Art. 1 § 7 Abs. 1 Nummer 4 LuftSiG. In den Ausschussberatungen bemängelte die Union, dass das rot-grüne Gesetz dazu führen würde, dass auch sämtliche Luftfahrer, insbesondere Luftsportgeräteführer, ebenfalls nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 des LuftSiG hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit überprüft werden müssten. Es wurde unmissverständlich klargestellt, dass eine Ausdehnung des Zuverlässigkeitsmaßstabes gemäß § 7 LuftSiG auf sämtliche Luftfahrer sowohl inhaltlich als auch von den Auswirkungen her die an Luftfahrer zu stellenden Anforderungen überspannen würde.

Ich hoffe, meine Ausführungen verdeutlichen, dass die Union sich stets für sinnvolle Regelungen auch im Interesse der Sportpiloten eingesetzt hat, ohne dabei die unabdingbare Notwendigkeit des bestmöglichen Schutzes der Bevölkerung zu vernachlässigen. Leider konnte die Union bei der Verabschiedung des Luftsicherheitsgesetzes aufgrund der derzeitigen Mehrheitsverhältnisse nur vor den Schwachstellen des Gesetzes warnen, ohne letztlich die Fehler aufhalten zu können.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Ilse Aigner, MdB

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