Frage an Ilse Aigner von Kurt M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Aigner,
der dritte Entwurf der Druckfarbenverordnung wurde am 18. Januar 2013 veröffentlicht . Mit dieser Änderungsverordnung der Bedarfsgegenständeverordnung soll ein unerlaubter Übergang von Stoffen aus der Bedruckung von Lebensmittelbedarfsgegenständen auf das Lebensmittel verhindert werden. Neben der Tatsache, dass es kein geregeltes Verfahren zur Erstellung der Positivliste vor In-Kraft-Treten der Verordnung und kein geregeltes Verfahren zur Aufnahme von Stoffen in die Positivliste nach In-Kraft-Treten gibt, was bedeutet, dass kein Rechtsanspruch auf die Aufnahme weiterer Stoffe besteht, werden die umfangreichen und praxisfernen Anforderungen an die Konformitätserklärung und die unzureichenden Übergangsfristen kritisiert. Eine europäische Regelung ist gegenüber einer nationalen Regelung, die zu einer Benachteiligung deutscher Unternehmen im europäischen Wettbewerb führt, generell vorzuziehen.
Das Verbraucherschutzministerium hat sich massiv für eine nationale Regelung ausgesprochen. Das Wirtschaftsministerium befürwortet dagegen eine europäische Regelung. Das vorgesehene Verfahren zur Aufnahme von Stoffen in die Positivliste ist weiterhin unklar; es ist noch nicht bekannt, wie viel Zeit eine Anmeldung beanspruchen wird oder wie viele Stoffe angemeldet werden müssen, damit eine Änderungsverordnung erlassen wird. Eine Möglichkeit, die Aufnahme von weiteren Stoffen auf die Positivliste in der Bedarfsgegenständeverordnung selbst zu regeln, besteht laut BMELV nicht. Die Überwachungsbehörden haben in Anhörungen auf die Undurchführbarkeit der Verordnung in ihrem momentanen Stand hingewiesen.
Nun meine Frage: Wie wollen Sie vor diesem Hintergrund eine Verordnung einführen, wenn nicht mal die Überwachung gewährleistet ist und Sie deutsche Arbeitsplätze gefährden?
Freundliche Grüße
Kurt Meier