Frage an Ilse Aigner von Holger P. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Ministerin,
für neu Kraftfahrzeuge sind für die Verbrauchsangaben die Angaben entsprechend des NEFZ ("Neuer europäischer Fahrzyklus" - http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzyklus ) verbindlich. Ich glaube mit ihnen überein zu stimmen, dass die Bedingungen des Fahrzyklus weitestgehend unrealistisch und im praktischen Fahrbetrieb nicht einzuhalten sind. Auch wenn beworben wird, dass die NEFZ- Angaben letztendlich nur zum Vergleich verschiedener Fahrzeugmodelle relevant sind, wäre doch eine realistische Verbrauchsangabe wünschenswert, könnte doch der Nutzer dann bei offensichtlichen Fehlangaben auch den Hersteller entsprechend belangen oder sich in seiner Kaufentscheidung beeinflussen lassen.
Frage:
Sind aus ihrem Ministerium entsprechende Maßnahmen geplant, um Autokunden über die tatsächlich zu erwartenden Verbrauchswerte zu informieren und die Hersteller zu entsprechend realistischen Angaben zu verpflichten?
Bitte argumentieren Sie nicht, dass der NEFZ auf EU- Vorgaben beruht- diese sind von Menschen gemacht und lassen sich somit auch ändern.
In Erwartung einer Antwort
H. Piefke