Frage an Ilse Aigner von Marc W. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Aigner,
auf Ihrer Ministeriumsseite steht u.a. "Das BMELV setzt sich dafür ein, dass die Rahmenbedingungen für angemessene Verbraucherrechte, für den Schutz vor Täuschung und Irreführung zeitgemäß gestaltet werden." und dafür danke ich Ihnen auch das dies in Deutschland meist gegeben ist. Umso mehr verwundert es mich aber, dass München sich beim Oktoberfest (was ja ein Aushängeschild für Deutschland bei den Touristen ist) sich nicht daran hält und den Festwirten erlaubt wird die Maß Bier die mit 1l definiert ist auch offiziell mit 0,9 auszuschenken und natürlich darüberhinaus auch noch weit darunter. (Quelle: http://www.welt.de/vermischtes/article13619291/Beim-Oktoberfest-wird-zu-wenig-Bier-eingeschenkt.html ) Wie kann dies sein das offiziell von der Stadt München erlaubt wird 0,9l statt 1l auszuschenken bzw. welche Maßnahmen sind hier gepant?
Beste Grüße und Dank
MW